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   BPatG, 20.11.2000 - 10 ZA (pat) 5/99 zu 17 W (pat) 57/95   

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BPatG, 20.11.2000 - 10 ZA (pat) 5/99 zu 17 W (pat) 57/95 (https://dejure.org/2000,42215)
BPatG, Entscheidung vom 20.11.2000 - 10 ZA (pat) 5/99 zu 17 W (pat) 57/95 (https://dejure.org/2000,42215)
BPatG, Entscheidung vom 20. November 2000 - 10 ZA (pat) 5/99 zu 17 W (pat) 57/95 (https://dejure.org/2000,42215)
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  • BPatG, 02.09.1997 - 4 ZA (pat) 12/96

    Gebühren und Kosten - Mitwirkung des Patentanwalts am Rechtsstreit

    Auszug aus BPatG, 20.11.2000 - 10 ZA (pat) 5/99
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind Gebühren eines Patentanwalts bis zur Höhe einer vollen Gebühr nach § 11 BRAGebO zu erstatten, wenn der Patentanwalt mit der Interessenwahrung des Beteiligten auch im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragt war und es sich bei der von ihm entfalteten Tätigkeit um "die Mitwirkung" in dem Rechtsstreit handelt, § 143 Abs. 5 § 102 Abs. 5 Satz 4 PatG (vgl Senatsbeschluß GRUR 1999, 44), wobei im Rechtsbeschwerdeverfahren auch für den Patentanwalt unter "voller Gebühr" die um 3/10 erhöhte volle Gebühr zu verstehen ist (vgl Busse, PatG, 5. Aufl, § 143 Rdn 413).
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