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   BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18   

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BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18 (https://dejure.org/2019,43729)
BPatG, Entscheidung vom 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18 (https://dejure.org/2019,43729)
BPatG, Entscheidung vom 20. November 2019 - 26 W (pat) 502/18 (https://dejure.org/2019,43729)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    a) Eine Verkehrsdurchsetzung als Herkunftshinweis muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren (vgl. EuGH, GRUR 2014, 776 Rdnr. 40 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH GRUR 2016, 1167 Rdnr. 24 - Sparkassen-Rot).

    Die Frage, ob eine Marke sich in den beteiligten Verkehrskreisen infolge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beurteilen, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 1999, 723 Rdnr. 54 - Windsurfing Chiemsee; EuGH GRUR 2014, 776 Rdnr. 40 f. - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH a. a. O. Rdnr. 31 - Sparkassen-Rot).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    dd) Die sprachüblich nach dem Muster eines typischen Fachbegriffs gebildete Wortkombination "Holzschweißen" ist daher in ihrer Gesamtheit zum Anmeldezeitpunkt zumindest von den angesprochenen Fachkreisen, deren Verständnis allein ausschlaggebend sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 507/17 - SMART SUSTAINABILITY; 24 W (pat) 18/13 - CID; 26 W (pat) 550/10 - Responsible Furniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido), verstanden worden als Bezeichnung eines Verfahrens zur Verbindung von Holzteilen ohne den Einsatz von Zusatzstoffen unter Anwendung sehr schneller Reibung und hohen Drucks mit der Folge, dass die durch die Reibung erzeugte Hitze die Molekülketten der Zellulose und des Lignins zu einer dickflüssigen, leimartigen Masse verwandelt, die bei Beendigung der Reibbewegung als Schweißfuge augenblicklich abkühlt und aushärtet (vgl. z. B. www.holzkurier.com/schnittholz/2013/07/holz_zu_verschweißen... sowie weitere Belege im Anlagenkonvolut 3 zum gerichtlichen Hinweis; https://www.wohnnet.at/bauen/bauvorbereitung/holz-schweissen-21590375).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    Die Frage, ob eine Marke sich in den beteiligten Verkehrskreisen infolge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beurteilen, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 1999, 723 Rdnr. 54 - Windsurfing Chiemsee; EuGH GRUR 2014, 776 Rdnr. 40 f. - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH a. a. O. Rdnr. 31 - Sparkassen-Rot).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    Wenn die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung besondere Schwierigkeiten aufwirft, kann die Frage der Unterscheidungskraft der Marke durch eine Verbraucherbefragung geklärt werden (EuGH a. a. O. Rdnr. 53 - Windsurfing Chiemsee; BGH a. a. O. Rdnr. 32 - Sparkassen-Rot), die häufig das zuverlässigste Beweismittel zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist (vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 32 - Sparkassen-Rot; BGH GRUR 2014, 483 Rdnr. 32 - test).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    a) Eine Verkehrsdurchsetzung als Herkunftshinweis muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren (vgl. EuGH, GRUR 2014, 776 Rdnr. 40 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH GRUR 2016, 1167 Rdnr. 24 - Sparkassen-Rot).
  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    dd) Die sprachüblich nach dem Muster eines typischen Fachbegriffs gebildete Wortkombination "Holzschweißen" ist daher in ihrer Gesamtheit zum Anmeldezeitpunkt zumindest von den angesprochenen Fachkreisen, deren Verständnis allein ausschlaggebend sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 507/17 - SMART SUSTAINABILITY; 24 W (pat) 18/13 - CID; 26 W (pat) 550/10 - Responsible Furniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido), verstanden worden als Bezeichnung eines Verfahrens zur Verbindung von Holzteilen ohne den Einsatz von Zusatzstoffen unter Anwendung sehr schneller Reibung und hohen Drucks mit der Folge, dass die durch die Reibung erzeugte Hitze die Molekülketten der Zellulose und des Lignins zu einer dickflüssigen, leimartigen Masse verwandelt, die bei Beendigung der Reibbewegung als Schweißfuge augenblicklich abkühlt und aushärtet (vgl. z. B. www.holzkurier.com/schnittholz/2013/07/holz_zu_verschweißen... sowie weitere Belege im Anlagenkonvolut 3 zum gerichtlichen Hinweis; https://www.wohnnet.at/bauen/bauvorbereitung/holz-schweissen-21590375).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 502/18
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BPatG, 08.04.2014 - 24 W (pat) 18/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CID" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BPatG, 28.08.2017 - 26 W (pat) 507/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "SMART SUSTAINABILITY" - keine Unterscheidungskraft

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 550/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Responsible Furniture" - keine Unterscheidungskraft

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 503/18
    ee) Eine Internetrecherche des Senats hat sowohl im vorliegenden als auch im Parallelverfahren BPatG 26 W (pat) 502/18 über die Belege des DPMA hinaus ergeben, dass entsprechende Verfahren bereits vor über zehn Jahren vor allem in schweizerischen Forschungseinrichtungen entwickelt worden sind und zeitnah darüber in der deutschsprachigen Fachpresse berichtet worden ist, so dass zumindest der Fachverkehr bereits seit etwa 2005 den Fachbegriff "Holzschweißen" und damit auch den gleich bedeutenden englischen Fachterminus "Lignin Welding" kannte:.
  • BPatG, 20.11.2019 - 26 W (pat) 504/18
    ee) Eine Internetrecherche des Senats hat sowohl im vorliegenden als auch im Parallelverfahren BPatG 26 W (pat) 502/18 über die Belege des DPMA hinaus ergeben, dass entsprechende Verfahren bereits vor über zehn Jahren vor allem in schweizerischen Forschungseinrichtungen entwickelt worden sind und zeitnah darüber in der deutschsprachigen Fachpresse berichtet worden ist, so dass zumindest der Fachverkehr bereits seit etwa 2005 den Fachbegriff "Holzschweißen" und damit auch den gleich bedeutenden Fachterminus "Lignin Schweißen" kannte:.
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