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   BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97   

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BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97 (https://dejure.org/2001,17659)
BPatG, Entscheidung vom 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97 (https://dejure.org/2001,17659)
BPatG, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 17 W (pat) 35/97 (https://dejure.org/2001,17659)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97
    Nach der Rechtsprechung kann hierfür auch ausreichen, wenn die Unterschrift nicht auf dem unterschriftsbedürftigen Schriftsatz selbst enthalten ist, sondern auf einem unterschriebenen Begleitschreiben, sofern Schriftsatz und Begleitschreiben fest verbunden sind (vgl BGH NJW-RR 1999, 855, 856; NJW 1986, 1760, 1761 bei einer Verbindung mittels Loch-Heftleiste; BFH NJW 1974, 1582, 1583; Zöller, aaO, § 519 Rdn 8, § 518 Rdn 27; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl, Bd 2, § 129 Rdn 14).
  • BPatG, 17.07.2000 - 10 W (pat) 123/99
    Auszug aus BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97
    Die hiergegen vom Pateninhaber eingelegten Beschwerden wurden vom 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch Beschlüsse vom 17. Juli 2000 als unzulässig verworfen (10 W (pat) 123/99 und 10 W (pat) 2/00), da insoweit keine mit der Beschwerde angreifbaren Beschlüsse im Sinne von § 73 Abs. 1 PatG vorlägen.
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für vor dem 01.07.1998 anhängig gewordene

    Auszug aus BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97
    Nach der Rechtsprechung kann hierfür auch ausreichen, wenn die Unterschrift nicht auf dem unterschriftsbedürftigen Schriftsatz selbst enthalten ist, sondern auf einem unterschriebenen Begleitschreiben, sofern Schriftsatz und Begleitschreiben fest verbunden sind (vgl BGH NJW-RR 1999, 855, 856; NJW 1986, 1760, 1761 bei einer Verbindung mittels Loch-Heftleiste; BFH NJW 1974, 1582, 1583; Zöller, aaO, § 519 Rdn 8, § 518 Rdn 27; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl, Bd 2, § 129 Rdn 14).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97
    Nach der Rechtsprechung kann hierfür auch ausreichen, wenn die Unterschrift nicht auf dem unterschriftsbedürftigen Schriftsatz selbst enthalten ist, sondern auf einem unterschriebenen Begleitschreiben, sofern Schriftsatz und Begleitschreiben fest verbunden sind (vgl BGH NJW-RR 1999, 855, 856; NJW 1986, 1760, 1761 bei einer Verbindung mittels Loch-Heftleiste; BFH NJW 1974, 1582, 1583; Zöller, aaO, § 519 Rdn 8, § 518 Rdn 27; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl, Bd 2, § 129 Rdn 14).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97
    Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift stellt klar, daß die Verfahrenshandlung prozessual gewollt ist und der Unterzeichnende für ihren gesamten Inhalt die Verantwortung übernimmt (Schulte, aaO, vor § 34 Rdn 254 mwN; BGH BlPMZ 1967, 225, 226 - Rohrhalterung; GmS-OGB NJW 2000, 2340, 2341).
  • BPatG, 17.07.2000 - 10 W (pat) 2/00
    Auszug aus BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97
    Die hiergegen vom Pateninhaber eingelegten Beschwerden wurden vom 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch Beschlüsse vom 17. Juli 2000 als unzulässig verworfen (10 W (pat) 123/99 und 10 W (pat) 2/00), da insoweit keine mit der Beschwerde angreifbaren Beschlüsse im Sinne von § 73 Abs. 1 PatG vorlägen.
  • BPatG, 17.07.2000 - 10 W (pat) 123/99
    Gegen die ihm am 1. April 1997 zugestellte Entscheidung hat der Patentinhaber Beschwerde eingelegt, die beim 17. Senat des Bundespatentgerichts anhängig ist (17 W (pat) 35/97).
  • BPatG, 20.09.1996 - 10 W (pat) 123/99
    Gegen die ihm am 1. April 1997 zugestellte Entscheidung hat der Patentinhaber Beschwerde eingelegt, die beim 17. Senat des Bundespatentgerichts anhängig ist (17 W (pat) 35/97).
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