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BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde u. a."; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 -"Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT"). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Aus diesen Gründen muss die Prüfung von Markenanmeldungen auf absolute Schutzhindernisse eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f. - Nr. 58 f. - "Libertel";… EuGH a. a. O. - Nr. 123 - "Postkantoor"). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde u. a."; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 -"Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT").
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde u. a."; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 -"Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT"). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Solche Zeichen oder Angaben müssen im Allgemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676 - Nr. 54, 55 - "Postkantoor"; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - Nr. 34 ff. - "BIOMILD"). - EuGH, 08.04.2003 - C-53/01
Linde
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde u. a."; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 -"Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT"). - BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01
"AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei …
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Es handelt sich hierbei um ein in der Werbung verbreitetes Stilelement (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 "AntiVir/AntiVirus"), das lediglich zur Verdeutlichung und leichteren Lesbarkeit der Zusammensetzung dient und damit eine vergleichbare Funktion wie ein Bindestrich hat. - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die im Verkehr u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit oder sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt"; EuGH Mitt. 2004, 28, 29 - Nr. 29 ff. - "Doublemint"). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 333/03
Solche Zeichen oder Angaben müssen im Allgemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676 - Nr. 54, 55 - "Postkantoor"; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - Nr. 34 ff. - "BIOMILD").
- BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 575/20
Markenbeschwerdeverfahren - "OZEAN MINERALIEN" - Freihaltungsbedürfnis
Letztere werden mit einem angenehmen Duft von Zitrone, Orange, aber auch mit exotischen Düften wie Mango oder Granatapfel versetzt (www.ruja.de, Parfum und Duftstoffe in Reinigungsmitteln, 28. Januar 2019, Anlage 5 zum gerichtlichen Hinweis im Verfahren 26 W (pat) 573/20 - BLUMENMEER; vgl. auch BPatG 24 W (pat) 503/11 - PARFÜMPERLEN; 24 W (pat) 333/03 - Koko-Vanille; 24 W (pat) 140/05 - Zitrus-Zauber). - BPatG, 21.06.2021 - 26 W (pat) 573/20
Markenbeschwerdeverfahren - "BLUMENMEER" - keine Unterscheidungskraft
Letztere werden mit einem angenehmen Duft von Zitrone, Orange, aber auch mit exotischen Düften wie Mango oder Granatapfel versetzt (www.ruja.de, Parfum und Duftstoffe in Reinigungsmitteln, 28. Januar 2019, Anlage 5 zum gerichtlichen Hinweis; vgl. auch BPatG 24 W (pat) 503/11 - PARFÜMPERLEN; 24 W (pat) 333/03 - KokoVanille; 24 W (pat) 140/05 - Zitrus-Zauber).