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   BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03   

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BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03 (https://dejure.org/2005,30932)
BPatG, Entscheidung vom 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03 (https://dejure.org/2005,30932)
BPatG, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 24 W (pat) 343/03 (https://dejure.org/2005,30932)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Ferner ist dieses Eintragungshindernis im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt (vgl. u. a. EuGH GRUR a. a. O. - Nr. 77 - "Philips"; EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Nr. 51 - "Libertel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - Nr. 34 - "BIOMILD").
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde u. a."; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - "Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Gerade auf dem hier einschlägigen Gebiet der Klasse 3, in dem für den Kaufentschluss sehr viele subjektive Elemente eine Rolle spielen und den Produkten starke Auswirkungen auf das körperliche und psychische Wohlbefinden der Abnehmer und Abnehmerinnen zugeschrieben werden, bietet sich eine derartige Werbung an, die zwar die Waren und deren Eigenschaften nicht mit größter sprachlicher Exaktheit beschreibt, aber doch erkennbar eine bloße Anpreisung und keinen Hinweis auf die Herkunft der Produkte aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb darstellt (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; BGH GRUR 2003, 1050 f. "Cityservice"; BGH GRUR 2004, 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Ferner ist dieses Eintragungshindernis im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt (vgl. u. a. EuGH GRUR a. a. O. - Nr. 77 - "Philips"; EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Nr. 51 - "Libertel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - Nr. 34 - "BIOMILD").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Ferner ist dieses Eintragungshindernis im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt (vgl. u. a. EuGH GRUR a. a. O. - Nr. 77 - "Philips"; EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Nr. 51 - "Libertel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - Nr. 34 - "BIOMILD").
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Zwar können die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Werbeaussage einen Anhalt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten (vgl. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 f. "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft").
  • BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75

    Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis"

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    So finden sich in der Online-Datenbank "Slogans.de" Werbeaussagen wie "For girls only.", "Trust the girls!", "Bilder, die glücklich machen.", "Wo die Glücklichen Urlaub machen.", "Wir machen Menschen glücklicher.", "Mövenpick macht glücklich!", "Macht Familien glücklicher.", "Endlich glücklich mit meinem Haar.", "Günstig macht glücklich.", "Sonderwunschlos glücklich." usw. Bei solchen Anpreisungen ist für die Werbewirkung üblich und erwünscht, dass es sich um eher vage, in erster Linie das Gefühl ansprechende, einen positiven Kaufentschluss fördernde Aussagen handelt, die allgemein einsetzbar sind (vgl. dazu etwa BGH GRUR 1976, 587 "Happy"; BPatG BlPMZ 2001, 155 "HAPPINESS").
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde u. a."; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - "Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT").
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Zwar können die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Werbeaussage einen Anhalt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten (vgl. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 f. "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 20.12.2005 - 24 W (pat) 343/03
    Gerade auf dem hier einschlägigen Gebiet der Klasse 3, in dem für den Kaufentschluss sehr viele subjektive Elemente eine Rolle spielen und den Produkten starke Auswirkungen auf das körperliche und psychische Wohlbefinden der Abnehmer und Abnehmerinnen zugeschrieben werden, bietet sich eine derartige Werbung an, die zwar die Waren und deren Eigenschaften nicht mit größter sprachlicher Exaktheit beschreibt, aber doch erkennbar eine bloße Anpreisung und keinen Hinweis auf die Herkunft der Produkte aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb darstellt (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; BGH GRUR 2003, 1050 f. "Cityservice"; BGH GRUR 2004, 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT").
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BPatG, 17.09.2002 - 27 W (pat) 302/00
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 09.05.2012 - 26 W (pat) 34/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "BEST AGE CLUB" - keine Unterscheidungskraft

    Zu den beschreibenden Angaben i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zählen entgegen der von der Anmelderin geäußerten Ansicht nicht nur Angaben über die Art und Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen, sondern auch Bestimmungsangaben, zu denen auch Angaben über den Abnehmerkreis zählen (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2007 1071, Rn. 25 - Kinder II; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 343/03 - Happy Girl; 27 W (pat) 134/04 - Lucky Kids).
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