Rechtsprechung
BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09 (EU) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 83 Abs 4 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Standbeutel mit verbesserter Einstichöffnung" - zum fehlenden Sorgfaltsverstoß im Rahmen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei geänderter Rechtsauffassung des Senats - rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Standbeutel mit verbesserter Einstichöffnung" - zum fehlenden Sorgfaltsverstoß im Rahmen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei geänderter Rechtsauffassung des Senats
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Standbeutel mit verbesserter Einstichöffnung" - zum fehlenden Sorgfaltsverstoß im Rahmen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei geänderter Rechtsauffassung des Senats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 12.04.2011 - 1 Ni 21/09
- BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09 (EU)
- BGH, 25.06.2013 - X ZR 52/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte technische Lehre auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was das Beanspruchte in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung).Hiervon ausgehend ist auch die Aufgabe zu formulieren (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung).
- BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Danach ist entscheidend, welcher technische Sinngehalt aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.) aufgrund einer am technischen Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung zukommt (st. Rspr. Vgl. BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.).Hierbei sind auch Begriffe in den Patentansprüchen so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung).
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08
Fettsäurezusammensetzung
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte technische Lehre auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was das Beanspruchte in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung).
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02
Papiermaschinengewebe
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte technische Lehre auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was das Beanspruchte in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung). - BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03
Anbieten interaktiver Hilfe
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Hiervon ausgehend ist auch die Aufgabe zu formulieren (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung). - BPatG, 21.03.2006 - 1 Ni 18/04
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Der Senat war aufgrund des geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 PatG - hier veranlasst durch die in der mündlichen Verhandlung vom 12. April 2011 vorgelegte eingeschränkte Fassung des Streitpatents nach den Hilfsanträgen I-III - nicht gehindert, die eigenständig recherchierte Druckschrift S1 von Amts wegen in das Verfahren einzuführen, auch wenn diese nicht Gegenstand eines früheren Verfahrens war (hierzu BGH Mitt 2004, 213 - Gleitvorrichtung; Urt. des Senats v. 21.3.2006, 1 Ni 18/04) oder im Streitpatent erwähnter Stand der Technik ist (BGH BlPMZ 1992, 496;… Benkard PatG, 10. Aufl., § 87 Rn. 8; Schmieder GRUR 1982, 348). - BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05
Straßenbaumaschine
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Die Frage, ob dem Begriff "Flicken" insoweit zusätzlich eine die mögliche räumliche Ausdehnung gegenüber der abzudeckenden Einstichsöffnung beschränkende Bedeutung beizumessen ist, so wie sie sie dem Ausführungsbeispiel nach Figur 4 zugrunde liegt, dem aufgrund der Angaben Spalte 4, Zeilen 19 bis 22 eine scheibenförmige Gestaltung entsprechend der kreisringförmigen Ausbildung der Schweißnahtfläche zu unterstellen ist, kann hier letztlich offenbleiben, auch wenn im Hinblick auf den Rechtsnormcharakter erteilter Patentansprüche (zum Verletzungsverfahren: BGH GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine) grundsätzlich eine eindeutige Identifizierung der Erfindung geboten ist (vgl. BGH GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 156/04
Sicherheitssystem
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Die Frage, ob dem Begriff "Flicken" insoweit zusätzlich eine die mögliche räumliche Ausdehnung gegenüber der abzudeckenden Einstichsöffnung beschränkende Bedeutung beizumessen ist, so wie sie sie dem Ausführungsbeispiel nach Figur 4 zugrunde liegt, dem aufgrund der Angaben Spalte 4, Zeilen 19 bis 22 eine scheibenförmige Gestaltung entsprechend der kreisringförmigen Ausbildung der Schweißnahtfläche zu unterstellen ist, kann hier letztlich offenbleiben, auch wenn im Hinblick auf den Rechtsnormcharakter erteilter Patentansprüche (zum Verletzungsverfahren: BGH GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine) grundsätzlich eine eindeutige Identifizierung der Erfindung geboten ist (vgl. BGH GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem). - BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05
Ziehmaschinenzugeinheit
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung). - BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03
Baumscheibenabdeckung
Auszug aus BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
Hierbei sind auch Begriffe in den Patentansprüchen so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung). - BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05
Pumpeinrichtung
- BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
"blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; …
- BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
- BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
Fentanyl-TTS