Rechtsprechung
BPatG, 21.01.2000 - 33 W (pat) 202/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95
"BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke
Auszug aus BPatG, 21.01.2000 - 33 W (pat) 202/99
Im übrigen fallen Angaben über Umstände, die nicht die Beschaffenheit der Waren selbst betreffen, sondern nur mittelbar zu ihnen in Beziehung stehen, wie zB Vertriebsmodalitäten, nach der Rechtsprechung ohnehin nicht unter das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl BGH GRUR 1998, 465, 467 "BONUS"; 1998, 813 "CHANGE"; 1999, 728 "PREMIERE II"). - BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
"VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses
Auszug aus BPatG, 21.01.2000 - 33 W (pat) 202/99
Etwaigen Behinderungen der Mitbewerber, die sich aus einer solchen Verwendung ergeben, kann durch strenge Anforderungen an den markenmäßigen Gebrauch ausreichend begegnet werden (vgl BGH GRUR 1994, 730, 731 "VALUE"; 1997, 627, 628 "à la Carte"). - BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95
"a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen …
Auszug aus BPatG, 21.01.2000 - 33 W (pat) 202/99
Etwaigen Behinderungen der Mitbewerber, die sich aus einer solchen Verwendung ergeben, kann durch strenge Anforderungen an den markenmäßigen Gebrauch ausreichend begegnet werden (vgl BGH GRUR 1994, 730, 731 "VALUE"; 1997, 627, 628 "à la Carte").
- BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95
"CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse
Auszug aus BPatG, 21.01.2000 - 33 W (pat) 202/99
Im übrigen fallen Angaben über Umstände, die nicht die Beschaffenheit der Waren selbst betreffen, sondern nur mittelbar zu ihnen in Beziehung stehen, wie zB Vertriebsmodalitäten, nach der Rechtsprechung ohnehin nicht unter das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl BGH GRUR 1998, 465, 467 "BONUS"; 1998, 813 "CHANGE"; 1999, 728 "PREMIERE II"). - BPatG, 24.03.1993 - 29 W (pat) 123/90
Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "ARTMOBIL"; Vergleichbarkeit mit dem …
Auszug aus BPatG, 21.01.2000 - 33 W (pat) 202/99
Es handelt sich hier jedoch jeweils um Bezeichnungen, die wegen des weiteren Wortbestandteils sowie im Hinblick auf die konkret beanspruchten Waren als ohne weiteres verständliche Sachaussage zu erachten waren (vgl die Zurückweisungen 24 W (pat) 229/83 vom 18.4.1984 "Energiemobil" für selbstfahrende Meßsysteme; 29 W (pat) 123/90 vom 24.3.1993 "ARTMOBIL" für Transportkisten für Kunstgegenstände; 28 W (pat) 192/81 vom 5.5.1982 "Club Mobil" für Kraftfahrzeuge; 28 W (pat) 134/92 vom 15.12.1993 "MOBILBANK" für "Baueinheiten für Banken"; 30 W (pat) 230/95 "LAB mobil" für Spezialmöbel für Laboratorien). - BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96
Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen
Auszug aus BPatG, 21.01.2000 - 33 W (pat) 202/99
Im übrigen fallen Angaben über Umstände, die nicht die Beschaffenheit der Waren selbst betreffen, sondern nur mittelbar zu ihnen in Beziehung stehen, wie zB Vertriebsmodalitäten, nach der Rechtsprechung ohnehin nicht unter das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl BGH GRUR 1998, 465, 467 "BONUS"; 1998, 813 "CHANGE"; 1999, 728 "PREMIERE II").