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   BPatG, 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14   

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https://dejure.org/2015,3557
BPatG, 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14 (https://dejure.org/2015,3557)
BPatG, Entscheidung vom 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14 (https://dejure.org/2015,3557)
BPatG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 18 W (pat) 4/14 (https://dejure.org/2015,3557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 Nr 3 PatG, § 9 Abs 4 PatV
    Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung und Verfahren zum Regeln des Luftvolumens während des Leerlaufbetriebs" - zur Patentfähigkeit - zur Klarheit einer technischen Lehre bei der Verwendung einer "Schätzeinrichtung" - Verallgemeinerung des Anspruchsgegenstands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit der Vorrichtung und des Verfahrens zum Regeln des Luftvolumens während des Leerlaufbetriebs eines Verbrennungsmotors; Beruhen eines Patents auf einer erfinderischen Tätigkeit

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung und Verfahren zum Regeln des Luftvolumens während des Leerlaufbetriebs" - zur Patentfähigkeit - zur Klarheit einer technischen Lehre bei der Verwendung einer "Schätzeinrichtung" - Verallgemeinerung des Anspruchsgegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14
    Es ist dem Anmelder grundsätzlich unbenommen, den beanspruchten Schutz nicht auf einzelne Ausführungsformen zu beschränken, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen ausdrücklich beschrieben werden, sondern gewisse Verallgemeinerungen vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 11. September 2013 - X ZB 8/12, GRUR 2013, 1210, Amtlicher Leitsatz - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).
  • BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89

    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

    Auszug aus BPatG, 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14
    Die Fragen der Zulässigkeit des Anspruchs 1 sowie der Neuheit des Gegenstandes des Anspruchs 1 nach Hauptantrag können somit dahinstehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, 121 li. Sp. Abs. 3 - Elastische Bandage).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14
      Mit dem nicht patentfähigem Anspruch 1 sind auch der nebengeordnete Anspruch 13 und die auf diese Ansprüche direkt oder indirekt rückbezogenen Unteransprüche nicht schutzfähig, da auf diese Ansprüche kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet war und über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05,  GRUR 2007, 862, Abschnitt III. 3. a) aa) - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14
    Insbesondere müssen die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung benötigt, nicht im Patentanspruch enthalten sein, sondern es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Anmeldung insgesamt ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 235, Amtlicher Leitsatz - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 29.11.2013 - PatAnwZ 1/12

    Befähigung für den Beruf des Patentanwalts: Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus BPatG, 21.01.2015 - 18 W (pat) 4/14
    Vielmehr ist gemäß BGH, Urteil vom 29. November 2013 - PatAnwZ 1/12, GRUR 2014, Seiten 510-512 im Interesse der Rechtssuchenden der Gehalt der Erfindung mit möglichst weitreichend zu formulierenden Patentansprüchen zu schützen.
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