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   BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05   

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BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05 (https://dejure.org/2006,33309)
BPatG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05 (https://dejure.org/2006,33309)
BPatG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 33 W (pat) 93/05 (https://dejure.org/2006,33309)
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  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05
    Dabei ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, d. h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK; MarkenR 2005, 145 - BerlinCard).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Auszug aus BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05
    Voreintragungen bzw. andere rechtliche Beurteilungen haben lediglich eine Indizwirkung (vgl. BGH GRUR 2001, 1046 - GENESCAN) sind aber keinesfalls für das Bundespatentgericht verbindlich.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren und Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren und Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05
    Der Berücksichtigung dieser Entscheidungen steht auch nicht die von der Anmelderin angeführte Entscheidung des BGH "Individuelle" (GRUR 2002, 64 ff.) entgegen.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 21.02.2006 - 33 W (pat) 93/05
    Dabei ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, d. h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK; MarkenR 2005, 145 - BerlinCard).
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