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   BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03   

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https://dejure.org/2007,27324
BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03 (https://dejure.org/2007,27324)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03 (https://dejure.org/2007,27324)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2007 - 26 W (pat) 184/03 (https://dejure.org/2007,27324)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Die sich gegenüberstehenden Waren werden auch nicht wie etwa Wein und Wasser gemeinsam konsumiert oder gar gemischt (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 509 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl. BGH WRP 2000, 1161 - Kornkammer; GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud; GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 23 Rn. 116 f.).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH, GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2007, 321, 322 - COHIBA).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH, GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2007, 321, 322 - COHIBA).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Der Umstand, dass eine Marke einen Begriffsgehalt aufweist, hat die Wirkung, dass bildliche oder klangliche Unterschiede vom Hörer wesentlich schneller und besser erfasst werden, so dass es erst gar nicht zu Verwechslungen kommt (BGH GRUR 1959, 182, 185 - Quick; GRUR 2000, comtes/ComTel).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl. BGH WRP 2000, 1161 - Kornkammer; GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud; GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 23 Rn. 116 f.).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Eines Bezugs des betreffenden Begriffs zu den einschlägigen Waren (und Dienstleistungen) bedarf es insoweit nicht (BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
  • BPatG, 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02
    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Zweifel im Hinblick auf eine ernsthafte Benutzung der Widerspruchsmarke zu 1) für die Waren "Bier" und "Tafelwasser" können aus diesen Umsatzmengen nicht hergeleitet werden (so im Ergebnis auch BPatG, Beschl. v. 26.1.2003 - 28 W (pat) 246/02 ALPKÖNIG/ALPKÖNIG).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84

    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BPatG, 12.07.1995 - 26 W (pat) 235/93
  • BPatG, 27.06.2007 - 26 W (pat) 74/04
    Zudem nimmt sie auf zwei weitere eidesstattliche Versicherungen des A... vom 3. Dezember 2003 und 17. Februar 2004, die im Parallelverfahren 26 W (pat) 184/03 eingereicht worden sind, betreffend den Umsatz von "Alpkönig Dunkel", "Alpkönig Pils", "Alpkönig dunkle Weiße" und "Alpkönig Kristallweizen" (10/2000 bis 9/2003: insgesamt 7.066,75 hl) Bezug.

    Insbesondere meint die Markeninhaberin unter Bezugnahme auf ihre in dem Parallelverfahren 26 W (pat) 184/03 eingereichten Schriftsätze, die vorgelegten Benutzungsunterlagen betreffend die Marke "Alpkönig" seien nicht geeignet, die Benutzung der Widerspruchsmarke zu 2) "Alpenkönig" glaubhaft zu machen.

    Im Hinblick auf die Benutzung der Widerspruchsmarke zu 1) ist unter Zugrundelegung des § 43 Abs. 1 S. 1 MarkenG nach den zur Glaubhaftmachung im zeitgleich verhandelten Parallelverfahren 26 W (pat) 184/03 vorgelegten und hier jeweils von der Gegenseite - auch im Hinblick auf die weiteren Schriftsätze nebst Anlagen - unwidersprochen in Bezug genommenen - Unterlagen der Widersprechenden, insbesondere den Verwendungsbeispielen für den Gebrauch der Widerspruchsmarke zu 1) sowie den eidesstattlichen Versicherungen des A... ohne weiteres eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke zu 1) für den Zeitraum der Jahre 1995-2003 für die Ware "Bier" anzuerkennen.

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