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BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09 (EU) |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art II § 6 Abs 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 Abs 1 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren - keine erfinderische Tätigkeit - Fachmann - Zulässigkeit - Nebenintervention - Zwischenstreit - rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - keine erfinderische Tätigkeit - Fachmann - Zulässigkeit - Nebenintervention - Zwischenstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.03.1989 - X ZR 91/88
Vorwegnahme der Lehre eines Streitpatents - Patentfähigkeit von Mischventilen - …
Auszug aus BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09
Der Senat konnte über die Zulassung der B... GmbH als Nebenintervenientin auf Seiten der Beklagten in einem Zwischenstreit nach § 71 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 1989 - X ZR 91/88, wiedergegeben bei juris-Mischventil, sowie a. a. O. - Carvedilol I). - BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol
Auszug aus BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09
Einer weitergehenden Rechtsbeziehung zwischen dem Nebenintervenienten und entweder dem Nichtigkeitskläger oder dem Patentinhaber hinsichtlich des Streitpatents bedarf es für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren nicht (BGH GRUR 2006, 438, Rz. 5 - Carvedilol I). - BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02
Sammelhefter II
Auszug aus BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09
Die auf Seiten der Beklagten dem Rechtsstreit beigetretene Nebenintervenientin ist deren Streitgenossin (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; bestätigt durch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010, wiedergegeben bei juris - Xa ZR 66/07) und ist deswegen gemäß § 101 Abs. 2 ZPO hinsichtlich der Kosten, wie eine Partei zu behandeln.
- BGH, 14.01.2010 - Xa ZR 66/07
Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Nichtigkeit eines europäischen …
Auszug aus BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09
Die auf Seiten der Beklagten dem Rechtsstreit beigetretene Nebenintervenientin ist deren Streitgenossin (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; bestätigt durch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010, wiedergegeben bei juris - Xa ZR 66/07) und ist deswegen gemäß § 101 Abs. 2 ZPO hinsichtlich der Kosten, wie eine Partei zu behandeln. - BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07
Klammernahtgerät
Auszug aus BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09
Dass in den jeweils beanspruchten abhängigen Patentansprüchen ein erfinderischer Gehalt liegen könnte, wurde weder vorgetragen, noch ist dies dem Senat ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07, GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät). - BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07
Wiedergabe topografischer Informationen
Auszug aus BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09
Dieses Merkmal bleibt somit als nichttechnische Maßnahme bei der Prüfung des mit dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 9 beanspruchten Verfahrens auf erfinderische Tätigkeit außer Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topographischer Informationen). - BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus BPatG, 21.03.2012 - 5 Ni 78/09
Auch in Fällen, in denen die technische Lehre der Beschreibung und die des Patentanspruchs nicht in Einklang stehen, ist nach gängiger Rechtsprechung die technische Lehre des Patentanspruchs als maßgeblich anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).