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   BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16   

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https://dejure.org/2018,10947
BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16 (https://dejure.org/2018,10947)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16 (https://dejure.org/2018,10947)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 28 W (pat) 524/16 (https://dejure.org/2018,10947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Korpus einer Gitarre I (dreidimensionale Marke)" - keine Schutzausschließungsgründe - Unterscheidungskraft - Positionen der Punktdarstellungen führen von einer rein dekorativen Funktion weg - betrieblicher Herkunftshinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, wird ein dreidimensionales Zeichen, das aus der Form der Ware oder eines Warenteils besteht, regelmäßig nur dann als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen, wenn diese Form erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweicht (vgl. BGH GRUR 2006, 679, Rdnr. 17 - Porsche Boxster; m. w. N. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 307 ff.).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16
    (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16
    (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-205/13

    Nach dem Unionsrecht können Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind,

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16
    Die Eintragungsverbote nach § 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 MarkenG kommen insbesondere bei dreidimensionalen Zeichen zur Anwendung, bei denen alle wesentlichen Merkmale durch die Art der Ware selbst bedingt oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind (vgl. EuGH GRUR 2014, 1097, Rdnr. 21 - Hauck/Stokke, zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. e), erster und zweiter Spiegelstrich, MarkenRL 89/104/EWG; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017, I ZB 3/17, Rdnr. 16 - Traubenzuckertäfelchen).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 3/17

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

    Auszug aus BPatG, 21.03.2018 - 28 W (pat) 524/16
    Die Eintragungsverbote nach § 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 MarkenG kommen insbesondere bei dreidimensionalen Zeichen zur Anwendung, bei denen alle wesentlichen Merkmale durch die Art der Ware selbst bedingt oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind (vgl. EuGH GRUR 2014, 1097, Rdnr. 21 - Hauck/Stokke, zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. e), erster und zweiter Spiegelstrich, MarkenRL 89/104/EWG; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017, I ZB 3/17, Rdnr. 16 - Traubenzuckertäfelchen).
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