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   BPatG, 21.04.2010 - 26 W (pat) 92/09   

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https://dejure.org/2010,25837
BPatG, 21.04.2010 - 26 W (pat) 92/09 (https://dejure.org/2010,25837)
BPatG, Entscheidung vom 21.04.2010 - 26 W (pat) 92/09 (https://dejure.org/2010,25837)
BPatG, Entscheidung vom 21. April 2010 - 26 W (pat) 92/09 (https://dejure.org/2010,25837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "med.REISEN (Wort-Bildmarke)/MediKur-Reisen (Wort-Bildmarke)" - keine klangbildliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "med.REISEN (Wort-Bildmarke)/MediKur-Reisen (Wort-Bildmarke)" - keine klangbildliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren "med.REISEN (Wort-Bildmarke)/MediKur-Reisen (Wort-Bildmarke)" - keine klangbildliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 21.04.2010 - 26 W (pat) 92/09
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 21.04.2010 - 26 W (pat) 92/09
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 21.04.2010 - 26 W (pat) 92/09
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 21.04.2010 - 26 W (pat) 92/09
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 - Kinderzeit ; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz ; GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo ; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May ).
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