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   BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12   

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https://dejure.org/2014,19841
BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12 (https://dejure.org/2014,19841)
BPatG, Entscheidung vom 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12 (https://dejure.org/2014,19841)
BPatG, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 28 W (pat) 58/12 (https://dejure.org/2014,19841)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 63 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung mangels Feststellung einer bösgläubigen Markenanmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für den Bereich Lacke und Lackieranlagen eingetragene Wort-/Bildmarke "LacTec" löschungsreif

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung mangels Feststellung einer bösgläubigen Markenanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung mangels Feststellung einer bösgläubigen Markenanmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung mangels Feststellung einer bösgläubigen Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (59)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2013, 522 Rdnr. 11 - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    dd) Für die Verneinung der Unterscheidungskraft ist es ausreichend, dass die angesprochenen Verkehrskreise dem Wortzeichen von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Charakter entnehmen können (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 f. Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 Rdnr. 97 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 38 - BIOMILD; GRUR 2003, 58, 59 Rdnr. 21 - Companyline); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind, sofern das Gesamtzeichen nicht infolge einer ungewöhnlichen Veränderung - etwa syntaktischer oder semantischer Art - hinreichend weit von der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile abweicht (EuGH a. a. O. Rdnr. 39 f. - BIOMILD; MarkenR 2007, 204, 209 Rdnr. 77 f. - CELLTECH).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2013, 522 Rdnr. 11 - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Zwar ist von dem Grundsatz auszugehen, dass einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke - unbeschadet der fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente - als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden kann, wenn die grafischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (EuGH GRUR 2006, 229, 233 Rdnr. 73, 74 - BioID; BGH GRUR 2001, 1153 - anti Kalk; GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).

  • BPatG, 07.12.2004 - 27 W (pat) 263/03
    Auszug aus BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12
    Bei Löschungsverfahren gemäß § 50 MarkenG wird nicht auf das Interesse des Löschungsantragstellers, sondern im Hinblick auf den Popularcharakter des Löschungsantrags auf das Interesse der Allgemeinheit an der Löschung der Marke abgestellt (vgl. BPatGE 21, 140, 141; 41, 100, 101; BPatG GRUR 2005, 974.975 f.).
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