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   BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09   

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BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09 (https://dejure.org/2010,31564)
BPatG, Entscheidung vom 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09 (https://dejure.org/2010,31564)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 27 W (pat) 124/09 (https://dejure.org/2010,31564)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).

    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09
    Die einfache graphische Ausgestaltung der als Wort-/Bildmarke angemeldeten Bezeichnung in Großbuchstaben und in einem bestimmten Schrifttyp, an die sich das Publikum durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, kann die fehlende Unterscheidungskraft nicht aufwiegen (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
    Auszug aus BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09
    Derartige mit den Wörtern "Welt", "Welten", oder "wold" gebildete Bezeichnungen sind gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment wie z. B. "Bürowelt, Möbelwelt" oder zur Bezeichnung eines Dienstleistungsinstituts oder -einrichtung wie z. B. "Reisewelt, Badewelt" oder eines Informationsangebots in sog. Portalen, Gates etc. im Internet, wie "fitnessworld" (vgl. BPatG GRUR 2003, 1051 - rheuma-world).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 124/09
    Der Beurteilung einer Marke als nicht unterscheidungskräftig steht nicht entgegen, wenn die betreffende Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher keinen eindeutigen Anhalt dafür bietet, welche konkreten Inhalte vermittelt werden sollen (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 543/20

    In der Beschwerdesache...hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des

    Denn das englische Substantiv "world" für "Welt; Erde" gehört ebenfalls zum Grundwortschatz (Weis, a. a. O., S. 115) und wird in Verbindung mit einer branchen- oder warenbezogenen Angabe regelmäßig zur Bezeichnung eines breit gefassten Angebots im Sinne einer tatsächlichen oder virtuellen Vertriebsstätte benutzt und nicht als Herkunftskennzeichen eines einzelnen Unternehmens verstanden (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/17 - fantastic world of bottles; 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS; 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld).
  • BPatG, 29.03.2017 - 29 W (pat) 519/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "RETROWELT" - keine Unterscheidungskraft

    Zudem bezeichnet "Welt" im Sinne von "Bereich/Sphäre" in Kombinationen mit einer Sachangabe eine bestimmte fachliche Ausrichtung eines Angebots bzw. ein umfassendes Sortiment oder umfassendes Produkt- und Leistungsangebot zu einem bestimmten Themenbereich (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.06.2015, 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; Beschluss vom 12.06.2012, 27 W (pat) 526/11 - OstseeWelten; Beschluss vom 21.06.2010, 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; Beschluss vom 17.06.1998, 32 W (pat) 143/97 - BADEWELT; Beschluss vom 16.11.2004, 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; Beschluss vom 19.10.1998, 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; Beschluss vom 11.12.2012, 33 W (pat) 20/11 - Agriworld; 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world sowie EuG T-0056/15, 18.10.2016 - BRAUWELT; EUIPO R0769/09, 05.08.2009 - GAME WORLD).
  • BPatG, 26.09.2012 - 29 W (pat) 529/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stilwelt" - teilweise Unterscheidungskraft

    Mit den Wörtern "Welt", "Welten" oder "world" gebildete Bezeichnungen sind zudem gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment wie z. B. "Bürowelt, Möbelwelt, Tabakwelt (BPatG 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt), Teewelt (BPatG 32 W (pat) 21/07 - Die ganze Welt des Tees; BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea), Süßwarenwelt (29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS), Klebewelten (29 W (pat) 505/10), Schmuckwelten (27 W (pat) 124/09; 27 W (pat) 525/11 - OstseeWelten5D) oder zur Bezeichnung einer Dienstleistungseinrichtung wie z. B. "Reisewelt, Badewelt, Fertighauswelt, World of Events" (BPatG 32 W (pat) 224/99 - World of Events) oder eines Informationsangebots in sog. Portalen, Gates etc. im Internet, wie "fitnessworld".
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 513/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "the fantastic world of bottles" - fehlende

    Das Anmeldezeichen reiht sich zwanglos ein in die Vielzahl vergleichbarer, bereits gebräuchlicher, unter Verwendung des deutschen Wortes "Welt" oder des entsprechenden englischen Wortes "world" gebildeter Bezeichnungen, mit denen unter Voran- oder Nachstellung einer Warenbenennung auf die räumliche Größe der Angebotsstätte und/oder eine große Auswahl von Waren hingewiesen wird, und die der Verkehr deshalb jedenfalls dann nicht als Herkunftskennzeichen eines einzelnen Unternehmens versteht, soweit sie für solche Waren verwendet werden, die in der Verkaufsstättenbezeichnung ausdrücklich benannt sind oder die mit diesen Waren in engem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BPatG 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS; 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld).
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 525/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "OstseeWelten 5D" - keine Unterscheidungskraft

    Bezeichnungen mit den Wörtern "Welt", "Welten" oder "world" sind gebräuchlich zur Bezeichnung einer Betriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment oder Dienstleistungsangebot, wie z. B. Bürowelt, Möbelwelt (ebenso BPatG 27 W (pat) 124/09 - Schmuckwelten).
  • BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 526/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "OstseeWelten" - keine Unterscheidungskraft

    Bezeichnungen mit den Wörtern "Welt", "Welten" oder "world" sind gebräuchlich zur Bezeichnung einer Betriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment oder Dienstleistungsangebot, wie z. B. Bürowelt, Möbelwelt (ebenso BPatG 27 W (pat) 124/09 - Schmuckwelten).
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