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   BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18   

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BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18 (https://dejure.org/2018,19576)
BPatG, Entscheidung vom 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18 (https://dejure.org/2018,19576)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 7 W (pat) 7/18 (https://dejure.org/2018,19576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - Teilung der Anmeldung - "Gepäckstückpaneel mit integriertem Tragegriff und Gepäckstück" - Teilung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren - Zuständigkeit des BPatG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98

    Mehrfachsteuersystem

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Über die Wirksamkeit der Teilungserklärung ist im Verfahren der Stammanmeldung zu entscheiden; bei Teilung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren erstreckt sich die Zuständigkeit des Patentgerichts nach herrschender Auffassung auch auf die Teilanmeldung (vgl. BGH GRUR 1998, 458 (III3) - Textdatenwiedergabe; GRUR 1999, 574 - Mehrfachsteuersystem; ebenso st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 18. März 2015 - 7 W (pat) 51/14, juris Tz. 20; Busse/ Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 39 Rn. 25, 27 m. w. N; Schulte/Moufang, PatG, 10. Aufl., § 39 Rn. 62).

    Da somit die Prüfungsstelle zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Teilung nicht befugt war, ist ihre Entscheidung wirkungslos (vgl. BGH GRUR 1999, 574 - Mehrfachsteuersystem - zur Wirkungslosigkeit eines von der hierfür unzuständigen Prüfungsstelle erlassenen Beschlusses betreffend die Wiedereinsetzung in die Frist des § 39 Abs. 3 PatG).

  • BGH, 30.03.1989 - I ZB 6/88

    "Widerspruchsunterzeichnung"; Anforderungen an die Unterzeichnung eines

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Durch das unterzeichnete Anschreiben vom 20. Oktober 2017 unterscheidet sich der vorliegende Fall zudem deutlich von Fällen, in denen bloß eine Gebührenzahlung stattgefunden hat und die gerade keine eindeutige Erklärung zur Vornahme einer bestimmten Verfahrenshandlung enthalten (vgl. BGH NJW 1965, 1862; BGHZ 107, 129; BPatG, Beschl. v. 3. September 2012 - 10 W (pat) 10/09).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Über die Wirksamkeit der Teilungserklärung ist im Verfahren der Stammanmeldung zu entscheiden; bei Teilung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren erstreckt sich die Zuständigkeit des Patentgerichts nach herrschender Auffassung auch auf die Teilanmeldung (vgl. BGH GRUR 1998, 458 (III3) - Textdatenwiedergabe; GRUR 1999, 574 - Mehrfachsteuersystem; ebenso st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 18. März 2015 - 7 W (pat) 51/14, juris Tz. 20; Busse/ Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 39 Rn. 25, 27 m. w. N; Schulte/Moufang, PatG, 10. Aufl., § 39 Rn. 62).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93

    Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Bei einem offensichtlichen Irrtum (wie bei einem Verschreiben) ist auch eine berichtigende Auslegung möglich (vgl. BGH NJW 2003, 3418; BGH NJW-RR 1994, 568).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Zusätzlich zum Wortlaut der Erklärung sind dabei die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1002, 1003).
  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 27/64

    Erforderlichkeit der handschriftlichern Unterzeichnung der Beschwerdeerklärung im

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Durch das unterzeichnete Anschreiben vom 20. Oktober 2017 unterscheidet sich der vorliegende Fall zudem deutlich von Fällen, in denen bloß eine Gebührenzahlung stattgefunden hat und die gerade keine eindeutige Erklärung zur Vornahme einer bestimmten Verfahrenshandlung enthalten (vgl. BGH NJW 1965, 1862; BGHZ 107, 129; BPatG, Beschl. v. 3. September 2012 - 10 W (pat) 10/09).
  • BPatG, 03.09.2012 - 10 W (pat) 10/09
    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Durch das unterzeichnete Anschreiben vom 20. Oktober 2017 unterscheidet sich der vorliegende Fall zudem deutlich von Fällen, in denen bloß eine Gebührenzahlung stattgefunden hat und die gerade keine eindeutige Erklärung zur Vornahme einer bestimmten Verfahrenshandlung enthalten (vgl. BGH NJW 1965, 1862; BGHZ 107, 129; BPatG, Beschl. v. 3. September 2012 - 10 W (pat) 10/09).
  • BPatG, 18.03.2015 - 7 W (pat) 51/14

    Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Über die Wirksamkeit der Teilungserklärung ist im Verfahren der Stammanmeldung zu entscheiden; bei Teilung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren erstreckt sich die Zuständigkeit des Patentgerichts nach herrschender Auffassung auch auf die Teilanmeldung (vgl. BGH GRUR 1998, 458 (III3) - Textdatenwiedergabe; GRUR 1999, 574 - Mehrfachsteuersystem; ebenso st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 18. März 2015 - 7 W (pat) 51/14, juris Tz. 20; Busse/ Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 39 Rn. 25, 27 m. w. N; Schulte/Moufang, PatG, 10. Aufl., § 39 Rn. 62).
  • BPatG, 11.01.2017 - 18 W (pat) 180/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufzeichnungs-Wiedergabegerät" - zur Zuständigkeit

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Selbst unter Zugrundelegung einer - vom erkennenden Senat nicht vertretenen - Auffassung, wonach diese Anfallwirkung den Gegenstand der Teilanmeldung nicht erfasst (vgl. BPatG, Beschl. v. 11. Januar 2017 - 18 W (pat) 180/14; BPatG GRUR 2011, 949), hätte das Patentamt, das am 31. Januar 2018 eine die Beschwerde vom 19. Januar 2018 betreffende Nichtabhilfeentscheidung getroffen hat, eine Entscheidung über die Teilanmeldung jedenfalls bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Stammanmeldung zurückstellen müssen.
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus BPatG, 21.06.2018 - 7 W (pat) 7/18
    Dabei ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Erklärende das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und seiner recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183).
  • BPatG, 07.12.2010 - 21 W (pat) 10/09

    Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen -

  • BPatG, 24.07.2019 - 7 W (pat) 4/19

    Patentbeschwerdeverfahren - "Glasscheibenaufbau mit elektrochromer

    Wie jede an das Patentamt gerichtete Erklärung ist nämlich auch ein SEPA-Basislastschriftmandat einer Auslegung entsprechend § 133 BGB zugänglich (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2018 - 7 W (pat) 7/18).
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