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   BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13 (EP)   

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BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13 (EP) (https://dejure.org/2016,20917)
BPatG, Entscheidung vom 21.07.2016 - 5 Ni 41/13 (EP) (https://dejure.org/2016,20917)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 5 Ni 41/13 (EP) (https://dejure.org/2016,20917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 § 6 Abs 1 Nr 4 IntPatÜbkG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fensterrollo (europäisches Patent)" - zur Einschränkung des Patents - Freiheit des Patentinhabers, sein Patent nach Belieben einzuschränken - Auswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein "Heckfensterrollo ohne Restlichtspalt" für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fensterrollo (europäisches Patent)" - zur Einschränkung des Patents - Freiheit des Patentinhabers, sein Patent nach Belieben einzuschränken - Auswirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fensterrollo (europäisches Patent)" - zur Einschränkung des Patents - Freiheit des Patentinhabers, sein Patent nach Belieben einzuschränken - Auswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Denn es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, dass ein Patentanspruch nur in der Weise beschränkt werden könne, dass sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels, die der Aufgabenlösung "förderlich" sind, insgesamt in den Patentanspruch eingefügt werden müssten (BGH - X ZB 9/89, Beschluss vom 23. Januar 1990, BGHZ 110, 123 bis 127).

    Ebenso trifft dies auf die Ansicht der Klägerin zu, die in der Aufnahme des Merkmals 4c eine unzulässige Erweiterung sieht, als dass weitere in den vorstehend genannten Absätzen enthaltene und mit dem Merkmal 4c in Verbindung stehende zusätzliche Angaben, die die Ausbildung der Auszugsschiene spezifischer konkretisieren, wiederum nicht mit in den Patentanspruch 1 aufgenommen worden sind (BGH - X ZB 9/89, Beschluss vom 23. Januar 1990, BGHZ 110, 123 bis 127).

    Ebenso trifft dies auf die Ansicht der Klägerin zu, die in der Aufnahme des Merkmals 6b1 eine unzulässige Erweiterung sieht, als dass weitere in den vorstehend genannten Absätzen enthaltene und mit dem Merkmal 6b1 in Verbindung stehende zusätzliche Angaben, die die Ausbildung der Auszugsschiene spezifischer konkretisieren, wiederum nicht mit in den Patentanspruch 1 aufgenommen worden sind (BGH - X ZB 9/89, Beschluss vom 23. Januar 1990, BGHZ 110, 123 bis 127).

  • BGH, 11.11.2008 - X ZR 51/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren und eine Vorrichtung zur

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Da die Beklagte aufgrund der Stellung von Hilfsanträgen einen eigenständigen erfinderischen Gehalt der angegriffenen Unteransprüche nicht geltend gemacht hat und dieser auch sonst nicht ersichtlich ist (BGH - X ZR 109/08, Urteil vom 29. September 2011, GRUR 2012, 149, 156 - Sensoranordnung), sind sie ebenfalls wie der unabhängige Patentanspruch 1 nicht schutzfähig (vgl. BGH - X ZR 51/04, Urteil vom 11. November 2008, juris).
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    (BGH, elektronisches Modul, a. a. O.; BGH - X ZR 93/85, Urteil vom 23. Februar 1989, GRUR 1988, 757 - Düngerstreuer).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Der Patentinhaber darf dabei aber weder den Gegenstand noch den Schutzbereich des Patents erweitern noch dessen Gegenstand durch einen anderen (aliud) ersetzen (BGH - X ZR 226/02, Urteil vom 16. Oktober 2007, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGH - X ZR 56/03, Urteil vom 22. Mai 2007, GRUR 2008, 56 - Injizierbarer Mikroschaum; BGH - X ZR 149/01, Urteil vom 14. September 2001 - elektronisches Modul; BGH, Spleißkammer, a. a. O.).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH - Xa ZR 92/05, Urteil vom 30. April 2009 , BGHZ 182, 1 bis 10).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Der Patentinhaber darf dabei aber weder den Gegenstand noch den Schutzbereich des Patents erweitern noch dessen Gegenstand durch einen anderen (aliud) ersetzen (BGH - X ZR 226/02, Urteil vom 16. Oktober 2007, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGH - X ZR 56/03, Urteil vom 22. Mai 2007, GRUR 2008, 56 - Injizierbarer Mikroschaum; BGH - X ZR 149/01, Urteil vom 14. September 2001 - elektronisches Modul; BGH, Spleißkammer, a. a. O.).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Der Patentinhaber darf dabei aber weder den Gegenstand noch den Schutzbereich des Patents erweitern noch dessen Gegenstand durch einen anderen (aliud) ersetzen (BGH - X ZR 226/02, Urteil vom 16. Oktober 2007, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGH - X ZR 56/03, Urteil vom 22. Mai 2007, GRUR 2008, 56 - Injizierbarer Mikroschaum; BGH - X ZR 149/01, Urteil vom 14. September 2001 - elektronisches Modul; BGH, Spleißkammer, a. a. O.).
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Der Patentinhaber ist auch nicht gehalten, sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Anspruch aufzunehmen (vgl. BGH, - Sammelhefter II, a. a. O. und BGH -X ZR 17/02, Urteil vom 15. November 2005, GRUR 2006, 316, 319 - Koksofentür).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 21.07.2016 - 5 Ni 41/13
    Da die Beklagte aufgrund der Stellung von Hilfsanträgen einen eigenständigen erfinderischen Gehalt der angegriffenen Unteransprüche nicht geltend gemacht hat und dieser auch sonst nicht ersichtlich ist (BGH - X ZR 109/08, Urteil vom 29. September 2011, GRUR 2012, 149, 156 - Sensoranordnung), sind sie ebenfalls wie der unabhängige Patentanspruch 1 nicht schutzfähig (vgl. BGH - X ZR 51/04, Urteil vom 11. November 2008, juris).
  • BGH, 05.06.2018 - X ZR 80/16

    Patentfähigkeit eines Fensterrollos für Kraftfahrzeuge; Prüfung der Offenbarung

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 21.07.2016 - 5 Ni 41/13 (EP) -.
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