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   BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09   

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https://dejure.org/2012,32753
BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09 (https://dejure.org/2012,32753)
BPatG, Entscheidung vom 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09 (https://dejure.org/2012,32753)
BPatG, Entscheidung vom 21. August 2012 - 10 W (pat) 701/09 (https://dejure.org/2012,32753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 4 GeschmMG
    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Folienbeutelaufdrucke" - angemeldetes Muster besteht nahezu ausschließlich aus der Abbildung einer 100 Euro-Banknote - Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz wegen missbräuchlicher Benutzung eines Hoheitszeichens bzw. sonstigen ...

  • rewis.io

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Folienbeutelaufdrucke" - angemeldetes Muster besteht nahezu ausschließlich aus der Abbildung einer 100 Euro-Banknote - Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz wegen missbräuchlicher Benutzung eines Hoheitszeichens bzw. sonstigen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Folienbeutelaufdrucke" - angemeldetes Muster besteht nahezu ausschließlich aus der Abbildung einer 100 Euro-Banknote - Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz wegen missbräuchlicher Benutzung eines Hoheitszeichens bzw. sonstigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 27/01

    "DM-Tassen"; Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09
    Dass damit auch gesetzliche Zahlungsmittel gemeint sind, ist bei der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, die ebenfalls Hoheitszeichen von Eintragung ausschließt, herrschende Ansicht (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 645; BGH GRUR 2003, 707 Tz. 15 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 Tz. 18 - Euro-Billy).

    Auch soweit sich die Anmelderin auf die zum früheren Geschmacksmusterrecht ergangene Rechtsprechung zur dekorativen Abbildung von Zahlungsmitteln auf Gebrauchsgegenständen (vgl. z. B. BGH GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 - Euro-Billy) beruft, vermag dies hier zu keiner anderen Beurteilung zu führen.

  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 29/01

    "Euro-Billy"; Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09
    Dass damit auch gesetzliche Zahlungsmittel gemeint sind, ist bei der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, die ebenfalls Hoheitszeichen von Eintragung ausschließt, herrschende Ansicht (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 645; BGH GRUR 2003, 707 Tz. 15 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 Tz. 18 - Euro-Billy).

    Auch soweit sich die Anmelderin auf die zum früheren Geschmacksmusterrecht ergangene Rechtsprechung zur dekorativen Abbildung von Zahlungsmitteln auf Gebrauchsgegenständen (vgl. z. B. BGH GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 - Euro-Billy) beruft, vermag dies hier zu keiner anderen Beurteilung zu führen.

  • BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00

    Eintragung eines Musters mit Abbildungen von Euro-Banknoten und öffentliche

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09
    Da der markenrechtliche Ausschluss von Hoheitszeichen auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. h der Markenrichtlinie (AblEU Nr. L 299 v. 8.11.2008, BlPMZ 2009, 4) zurückgeht, der wiederum auf Art. 6 ter PVÜ Bezug nimmt (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 629), ist kein Grund gegeben, dies beim geschmacksmusterrechtlichen Ausschluss von Hoheitszeichen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GeschmMG anders zu beurteilen (vgl. Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., Rdn. 23; noch offen gelassen in den Senatsbeschlüssen BPatG GRUR 2002, 337 - Schlüsselanhänger; BPatGE 44, 148 - Tassen mit Gelddarstellungen).

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, bei denen darauf abzustellen ist, wie das Hoheitszeichen im Rahmen der Mustergestaltung konkret verwendet ist (vgl. BPatG GRUR 2002, 337 - Schlüsselanhänger; Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., § 3 Rdn. 26 ff.).

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09
    Durch das Geschmackmustergesetz wird dem Berechtigten eine Monopolstellung am Muster, so wie es eingetragen wird, gewährt; dass das Muster bei seiner Nutzung dann evtl. noch mit weiteren, bestimmte Gebrauchszwecke fördernden, Gestaltungen versehen wird, muss für die Beurteilung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GeschmMG unerheblich sein, weil diese Nutzung das einmal durch den geschmacksmusterrechtlichen Schutz gewährte Monopol nicht mehr einschränken würde (vgl. BGH GRUR 1996, 57, Rdn. 31 - Spielzeugauto).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 2/02

    Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09
    Bei Euro-Banknoten handelt es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel (vgl. VO (EG) Nr. 974/98 v. 3.5.1998 über die Einführung des Euro, ABlEG Nr. L 139 v. 11.5.1998, S. 1 i. V. m. Art. 3 Drittes Euro-Einführungsgesetz v. 16.12.1999, BGBl I Nr. 55, 2402; BGH GRUR 2003, 708 Tz. 16 - Schlüsselanhänger; BGH, Urt. v. 20.3.2003, I ZB 2/02 Tz. 15, in juris).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 1/02

    Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09
    Bei Euro-Banknoten handelt es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel (vgl. VO (EG) Nr. 974/98 v. 3.5.1998 über die Einführung des Euro, ABlEG Nr. L 139 v. 11.5.1998, S. 1 i. V. m. Art. 3 Drittes Euro-Einführungsgesetz v. 16.12.1999, BGBl I Nr. 55, 2402; BGH GRUR 2003, 708 Tz. 16 - Schlüsselanhänger; BGH, Urt. v. 20.3.2003, I ZB 2/02 Tz. 15, in juris).
  • BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer Moschee auf einem weißen

    Dass sich das Verbotsschild - wie vom Anmelder argumentiert - nur gegen eine besondere Ausprägung des Islam richten soll, nämlich den Bau größerer Moscheen, wie in Köln-Ehrenfeld, wo seit Jahren über den Bau einer bislang nicht fertiggestellten Moschee für 1.200 Gläubige gestritten wird, ist schon aus der eingereichten Musterdarstellung nicht klar ersichtlich und deshalb ohne Relevanz, weil nur die der Wiedergabe entnehmbare Offenbarung Gegenstand der Schutzfähigkeitsprüfung ist (vgl. BPatG 10 W (pat) 701/09, Rn. 13 - Folienbeutelaufdrucke; Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., § 11 Rn. 26).
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