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BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit allerdings je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND), wobei der Verkehr erfahrungsgemäß gerade bei Waren, die - wie vorliegend - den Gesundheitssektor betreffen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit aufzubringen pflegt (vgl dazu BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), was der Verwechslungsgefahr entgegenwirkt. - BPatG, 18.01.1995 - 26 W (pat) 198/93
Auszug aus BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00
Bei der Entscheidung sind zugunsten der Widersprechenden allerdings die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste, also "Analgetika/Antirheumatika" (Hauptgruppe 05) ganz allgemein, insbesondere ohne Beschränkung auf rezeptpflichtige Präparate oder bestimmte Darreichungsformen zu berücksichtigen, da ein Markeninhaber in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeschränkt werden darf (so ständige Rechtsprechung, vgl BPatG Mitt 1979, 223 "Mastu"; GRUR 1995, 488 "APISOL/Aspisol"; vgl allgemein zur Integrationsfrage auch BGH GRUR 1990, 39 ff "Taurus" in einem Löschungsverfahren). - BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65
Drittzeichen im Widerspruchsverfahren
Auszug aus BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00
Selbst wenn von den eingetragenen Marken tatsächlich nur wenige benutzt werden, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht gänzlich unbeachtet bleiben (vgl dazu BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions).
- BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87
"Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens
Auszug aus BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00
Bei der Entscheidung sind zugunsten der Widersprechenden allerdings die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste, also "Analgetika/Antirheumatika" (Hauptgruppe 05) ganz allgemein, insbesondere ohne Beschränkung auf rezeptpflichtige Präparate oder bestimmte Darreichungsformen zu berücksichtigen, da ein Markeninhaber in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeschränkt werden darf (so ständige Rechtsprechung, vgl BPatG Mitt 1979, 223 "Mastu"; GRUR 1995, 488 "APISOL/Aspisol"; vgl allgemein zur Integrationsfrage auch BGH GRUR 1990, 39 ff "Taurus" in einem Löschungsverfahren). - BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84
"Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …
Auszug aus BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit allerdings je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND), wobei der Verkehr erfahrungsgemäß gerade bei Waren, die - wie vorliegend - den Gesundheitssektor betreffen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit aufzubringen pflegt (vgl dazu BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), was der Verwechslungsgefahr entgegenwirkt. - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00
Selbst wenn von den eingetragenen Marken tatsächlich nur wenige benutzt werden, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht gänzlich unbeachtet bleiben (vgl dazu BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 21.09.2000 - 25 W (pat) 60/00
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit allerdings je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND), wobei der Verkehr erfahrungsgemäß gerade bei Waren, die - wie vorliegend - den Gesundheitssektor betreffen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit aufzubringen pflegt (vgl dazu BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), was der Verwechslungsgefahr entgegenwirkt.
- BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 351/03 Im Inland werde der Begriff häufig, insbesondere auf dem Heilmittelsektor, verwendet und daher vom Verkehr als Hinweis auf pflanzliche Inhaltsstoffe und Kräuter nicht selten erkannt werden (unter Hinweis auf BPatG, 25 W (pat) 60/00 - HERBATONIN).
Soweit es um pharmazeutische und medizinische Produkte geht, die sich - wesentlich auch - an Fachkreise (Ärzte, Apotheker) wenden, mag es daher zutreffend sein, Herba nur als schwach kennzeichnend anzusehen (vgl BGH GRUR 1970, 85 - Herba; BPatG, 25 W (pat) 60/00 - HERBATONIN).
- BPatG, 20.10.2004 - 26 W (pat) 239/03 Hierfür spricht zum einen, daß das lateinische Wort "herba" auch in weiteren Begriffen wie "Herbarium" (= Sammlung getrockneter Pflanzen) vorkommt und darüber hinaus in einer erheblichen Anzahl von Drittmarken enthalten ist (vgl dazu 25 W (pat) 60/00 - HERBATONIN/Herbin-Stodin, veröffentl. in PAVIS PROMA; BGH GRUR 1970, 85, 86 - Herba).