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   BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03   

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https://dejure.org/2004,29271
BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03 (https://dejure.org/2004,29271)
BPatG, Entscheidung vom 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03 (https://dejure.org/2004,29271)
BPatG, Entscheidung vom 21. September 2004 - 24 W (pat) 225/03 (https://dejure.org/2004,29271)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl dazu ua EuGH GRUR Int 2003, 632, 635 (Nr. 40) "Linde ua"; GRUR Int 2004, 413, 416 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; GRUR Int 2004, 500, 504 (Nr. 34) "Postkantoor"; GRUR Int 2004, 631, 633 (Nr. 34, 35) "Dreidimensionale Tablettenform I").

    Eine Markeneintragung kommt nach der Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn sich die gewählte Gestaltung von den im Bereich der jeweils beanspruchten Waren üblichen Gestaltungen erheblich unterscheidet (EuGH GRUR Int 2004, 413, 416 (Nr. 49) "Waschmittelflasche"; GRUR Int 2004, 631, 634 (Nr. 39) "Dreidimensionale Tablettenform I").

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl dazu ua EuGH GRUR Int 2003, 632, 635 (Nr. 40) "Linde ua"; GRUR Int 2004, 413, 416 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; GRUR Int 2004, 500, 504 (Nr. 34) "Postkantoor"; GRUR Int 2004, 631, 633 (Nr. 34, 35) "Dreidimensionale Tablettenform I").

    Eine Markeneintragung kommt nach der Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn sich die gewählte Gestaltung von den im Bereich der jeweils beanspruchten Waren üblichen Gestaltungen erheblich unterscheidet (EuGH GRUR Int 2004, 413, 416 (Nr. 49) "Waschmittelflasche"; GRUR Int 2004, 631, 634 (Nr. 39) "Dreidimensionale Tablettenform I").

  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01

    Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Einer Eintragung von Gestaltungen, die - wie im vorliegenden Fall - so stark von branchenüblichen Formen und Aufmachungen abweichen, daß eine Eignung zur Beschreibung der beanspruchten Waren weder gegenwärtig noch zukünftig vernünftigerweise zu erwarten ist, steht dieser Schutzversagungsgrund jedoch nicht entgegen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn 411, 406; vgl. dazu auch BPatG GRUR 2003, 245, 246 "Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf").
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 26/98

    OMEGA; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Weist das betreffende Umfeld bereits eine große Vielfalt von unterschiedlichen Formen, Farben und Mustern auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, ist deren Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. BGH GRUR 2001, 416, 417 "OMEGA"; GRUR 2001, 418, 420 "Montre"), sofern sich nicht ausnahmsweise feststellen läßt, daß der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller anhand der äußeren Aufmachung voneinander unterscheidet.
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Weist das betreffende Umfeld bereits eine große Vielfalt von unterschiedlichen Formen, Farben und Mustern auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, ist deren Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. BGH GRUR 2001, 416, 417 "OMEGA"; GRUR 2001, 418, 420 "Montre"), sofern sich nicht ausnahmsweise feststellen läßt, daß der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller anhand der äußeren Aufmachung voneinander unterscheidet.
  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Wie die Rechtsprechung schon seit vielen Jahren anerkennt (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn 169; BGH GRUR 1975, 550, 551 f "Drahtbewehrter Gummischlauch"), sind bestimmte fortlaufende Muster auf Produkten wie Kabeln, Schläuchen, Webstoffen etc. als Kennzeichnung üblich und können daher von den angesprochenen Verkehrskreisen als Betriebskennzeichnung angesehen werden.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl dazu ua EuGH GRUR Int 2003, 632, 635 (Nr. 40) "Linde ua"; GRUR Int 2004, 413, 416 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; GRUR Int 2004, 500, 504 (Nr. 34) "Postkantoor"; GRUR Int 2004, 631, 633 (Nr. 34, 35) "Dreidimensionale Tablettenform I").
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl dazu ua EuGH GRUR Int 2003, 632, 635 (Nr. 40) "Linde ua"; GRUR Int 2004, 413, 416 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; GRUR Int 2004, 500, 504 (Nr. 34) "Postkantoor"; GRUR Int 2004, 631, 633 (Nr. 34, 35) "Dreidimensionale Tablettenform I").
  • BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 34/11

    Kennfäden in Glasfasergeweben - Markenbeschwerdeverfahren - "Kennfadenmarke" -

    Denn diese können vom Verkehr erfahrungsgemäß als Betriebskennzeichnung und nicht lediglich als Verzierung aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 1975, 550, 551 ff. - Drahtbewehrter Gummischlauch; BPatG 24 W (pat) 225/03, B. v. 21. September 2004 - Kennfaden mit Kreuzmuster; BPatG, 27 W (pat) 169/03, B. v. 25. Januar 2005 - Kennfaden; BPatG 30 W (pat) 177/02, B. v. 26. Januar 2004 - Druckschlauch; BPatG 24 W (pat) 44/04, B. v. 3. Juni 2005 - Schlauchgeflecht; HABM-BK MarkenR 2002, 454 - Webkante; HABM-BK ABl-HABM 2002, 766 - WEBKANTENFADEN; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 269), sofern sich die betreffende Darstellung erheblich von branchenüblichen oder funktionell bedingten Warenformen abhebt.
  • BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kennfadenmarke" - Unterscheidungskraft -

    Denn diese können vom Verkehr erfahrungsgemäß als Betriebskennzeichnung und nicht lediglich als Verzierung aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 1975, 550, 551 ff. - Drahtbewehrter Gummischlauch; BPatG 24 W (pat) 225/03, B. v. 21. September 2004 - Kennfaden mit Kreuzmuster; BPatG, 27 W (pat) 169/03, B. v. 25. Januar 2005 - Kennfaden; BPatG 30 W (pat) 177/02, B. v. 26. Januar 2004 - Druckschlauch; BPatG 24 W (pat) 44/04, B. v. 3. Juni 2005 - Schlauchgeflecht; HABM-BK MarkenR 2002, 454 - Webkante; HABM-BK ABl-HABM 2002, 766 - WEBKANTENFADEN; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 269), sofern sich die betreffende Darstellung erheblich von branchenüblichen oder funktionell bedingten Warenformen abhebt.
  • BPatG, 25.01.2005 - 27 W (pat) 169/03
    Derartiges ist allgemein auch bei Produkten wie Kabeln und Schläuchen anerkannt (vgl. BGH GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch; BPatG, Beschl. v. 21.9.2004 - 24 W (pat) 225/03 - veröffentlicht auf der PAVS-CD-ROM; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8 Rn. 169).
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