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   BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02   

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https://dejure.org/2005,25039
BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02 (https://dejure.org/2005,25039)
BPatG, Entscheidung vom 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02 (https://dejure.org/2005,25039)
BPatG, Entscheidung vom 21. September 2005 - 26 W (pat) 244/02 (https://dejure.org/2005,25039)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02
    Ebenso wie im Falle der zurückgewiesenen Bezeichnung "Schenkelspreizer" - BPatG 26 W (pat) 107/97, Beschluss vom 26. November 1997 - werde durch die angemeldete Marke das Sittlichkeits- und Schamgefühl weiter Verkehrskreise in unerträglicher Weise verletzt.

    Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; PAVIS PROMA BPatG-Beschluss vom 26. November 1997 - 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer).

  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02
    Zur Begründung hat sie ausgeführt, ein Verstoß gegen die guten Sitten sei nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer) dann anzunehmen, wenn die Marke geeignet sei, einen beachtlichen Teil der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirke oder eine grobe Geschmacksverletzung enthalte.

    Gegen die guten Sitten verstoßen Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken oder eine grobe Geschmacksverletzung enthalten (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer).

  • BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02
    Maßgeblich ist hierbei die Auffassung des angesprochenen Publikums in seiner Gesamtheit, wobei die weder übertrieben laxe noch besonders feinfühlige Meinung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers entscheidet (PAVIS PROMA BPatG vom 16. Oktober 2002 - 24 W (pat) 140/01 - Dalai Lama; BPatG Mitt.
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02
    Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; PAVIS PROMA BPatG-Beschluss vom 26. November 1997 - 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer).
  • BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 116/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN" - keine unerträgliche Verletzung des Scham-

    Der in der Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke zum Ausdruck gekommenen Wertung vermöge die Markenstelle nicht zu folgen.

    Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592,  595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke).

  • BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN LIQUORS" - keine Sittenwidrigkeit

    Der in der Entscheidung zur Marke "Ficke" (BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 244/02, Beschluss vom 21.09.2005) zum Ausdruck gekommenen Wertung vermöge die Markenstelle nicht zu folgen.

    Die angemeldete Marke verletzt hingegen nach Ansicht des Senats das durch die seit Jahrzehnten fortgeschrittene Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral beeinflusste Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs, an den sich die beanspruchten Waren wenden, nicht - wie es für eine Schutzversagung erforderlich wäre - in völlig unerträglicher Art und Weise, da sie über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus keine sexuellen Aussagen enthält, die massiv - z. B. geschlechtsspezifisch - diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 244/02 - Ficke).

  • BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 31/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes

    1983, 156 - Schoasdreiber; BPatG PAVIS PROMA vom 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
  • BPatG, 22.09.2021 - 26 W (pat) 560/19
    Hierzu habe das Bundespatentgericht (BPatG 26 W (pat) 244/02) ausgeführt, dass die Marke zwar kaum den Anforderungen des guten Geschmacks genüge, aufgrund der veränderten Sprachgewohnheiten aber nicht von einer über eine bloße Geschmacklosigkeit hinausgehenden sexuellen Aussage ausgegangen werden könne, die massiv, z. B. geschlechtsspezifisch, diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sei.

    Soweit sie die eingetragenen Markenwörter "Ficke" (BPatG 26 W (pat) 244/02) und "Ficken" (BPatG 26 W (pat) 116/10) anführt, sind diese mit der vorliegenden Anmeldung nicht vergleichbar.

  • BPatG, 20.09.2011 - 27 W (pat) 138/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "READY TO FAAK - (Fuck)" - "Fuck" bleibt auch in

    Das Wort "Fuck" kann insoweit nicht ohne weiteres und voll umfänglich mit deutschen Ausdrücken wie "ficken" gleichgesetzt werden (vgl. BPatG, Beschlüsse vom 21. September 2005, Az. 26 W (pat) 244/02, BeckRS 2009, 02893 - Ficke; vom 3. August 2011, Az.: 26 W (pat) 116/10, BeckRS 2011, 21631 - Ficken).
  • BPatG, 01.04.2010 - 27 W (pat) 41/10

    FickShui - Markenbeschwerdeverfahren - "FickShui (Wort-Bild-Marke)" - Schutz

    Davon kann bei dem Wort "Fick", dessen Grundform "ficken" seit geraumer Zeit nicht nur ständiger Bestandteil von Talkshowbeiträgen im deutschen Privatfernsehen ist, sondern auch zum Vokabular u. a. des modernen Theaters gehört, auf Grund dieser veränderten Sprachgewohnheiten, aber auch deshalb, weil es in seinem Aussagegehalt geschlechtsneutral und damit nicht einseitig herabsetzend ist, nicht ausgegangen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. September 2005, Az. 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
  • BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 36/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24 (Wort-Bild-Marke)" - Schutzunfähigkeit

    1983, 156 - Schoasdreiber; BPatG PAVIS PROMA vom 21.09.2005 - 26 W (pat) 244/02 - Ficke).
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