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   BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04   

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BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04 (https://dejure.org/2005,27617)
BPatG, Entscheidung vom 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04 (https://dejure.org/2005,27617)
BPatG, Entscheidung vom 21. September 2005 - 29 W (pat) 120/04 (https://dejure.org/2005,27617)
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  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Der angesprochene Durchschnittsverbraucher nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, d. h. er achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten, sondern nimmt die Marken als Ganzes wahr (vgl EuGH GRUR Int 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEUROFIBRAFLEX).

    Diese könnte nur dann bejaht werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen jüngeren Marke gerade durch den übereinstimmenden Begriff geprägt wird und der Bestandteil "paper" in einer solchen Weise gegenüber dem Bestandteil "safe" in den Hintergrund träte, dass er vernachlässigt werden könnte (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 843, 844 - Rn. 13 - MATRATZEN; BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus).

    Die dort vertretene Ansicht der Zweiten Kammer des Gerichts Erster Instanz, dass zwei Marken "regelmäßig als ähnlich anzusehen sind" (aaO, Rn 37 - Westlife/West), "wenn eines von zwei Wörtern, aus denen eine Wortmarke besteht, bildlich oder klanglich mit dem einzigen Wort identisch ist, aus dem eine ältere Wortmarke besteht, und wenn diese Wörter insgesamt oder für sich genommen für die betreffenden Verkehrskreise keine begriffliche Bedeutung haben, ...", bezieht sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu MATRATZEN (EuGH GRUR Int. 2004, 843 ff. - MATRATZEN).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Der angesprochene Durchschnittsverbraucher nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, d. h. er achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten, sondern nimmt die Marken als Ganzes wahr (vgl EuGH GRUR Int 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEUROFIBRAFLEX).

    In Bezug auf die eingetragenen Waren der jüngeren Marke kommt damit zwar dem Bestandteil "paper" ein beschreibender Sinngehalt zu, dieser kann allerdings zum Gesamteindruck beitragen, wenn er - wie hier - bei der Feststellung des Gesamteindrucks nicht gänzlich außer Betracht bleiben muss (BGH GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Diese könnte nur dann bejaht werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen jüngeren Marke gerade durch den übereinstimmenden Begriff geprägt wird und der Bestandteil "paper" in einer solchen Weise gegenüber dem Bestandteil "safe" in den Hintergrund träte, dass er vernachlässigt werden könnte (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 843, 844 - Rn. 13 - MATRATZEN; BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Zum anderen besteht auch nicht die Gefahr, dass die angegriffene Marke im Verkehr gedanklich unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung mit der Widerspruchsmarke in Verbindung gebracht werden könnte (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Der angesprochene Durchschnittsverbraucher nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, d. h. er achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten, sondern nimmt die Marken als Ganzes wahr (vgl EuGH GRUR Int 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEUROFIBRAFLEX).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Zum anderen besteht auch nicht die Gefahr, dass die angegriffene Marke im Verkehr gedanklich unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung mit der Widerspruchsmarke in Verbindung gebracht werden könnte (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Die Vierte Kammer hat deshalb in ihrer Entscheidung auch ausdrücklich festgestellt (EuG GRUR Int 2003, 243, 244 - Rn 31 - MATRATZEN), dass im von ihr zu entscheidenden Fall das Wort "MATRATZEN" zwar die Wortmarke der älteren Marke und zugleich ein Bestandteil des Zeichens sei, aus dem die jüngere Marke bestehe.
  • EuG, 04.05.2005 - T-22/04

    Reemark / OHMI - Bluenet (Westlife) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Die beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichts Erster Instanz (Verfahren vom 25. November 2003 T-286/02 - KIAP MOU/MOU und vom 4. Mai 2005 T-22/04 - Westlife/West) führen zu keiner anderen Beurteilung.
  • EuG, 25.11.2003 - T-286/02

    Oriental Kitchen / OHMI - Mou Dybfrost (KIAP MOU)

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Die beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichts Erster Instanz (Verfahren vom 25. November 2003 T-286/02 - KIAP MOU/MOU und vom 4. Mai 2005 T-22/04 - Westlife/West) führen zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 21.09.2005 - 29 W (pat) 120/04
    Der angesprochene Durchschnittsverbraucher nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, d. h. er achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten, sondern nimmt die Marken als Ganzes wahr (vgl EuGH GRUR Int 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEUROFIBRAFLEX).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 194/04
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