Rechtsprechung
BPatG, 21.10.1999 - 25 W (pat) 149/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Führung eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens in gewillkürter Prozeßstandschaft durch Lizenznehmer - Erinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 815
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …
Es bedarf keiner Entscheidung, ob die im ersten Rechtszug nicht beteiligten Kläger zu 2 und 3 allein rechtsmittelbefugt gewesen wären, die Berufung also von vornherein im eigenen Namen hätten einlegen können (vgl. Berger, Die subjektiven Grenzen der Rechtskraft bei der Prozeßstandschaft S. 211; zum markenrechtlichen Widerspruchsverfahren vgl. auch BPatG GRUR 2000, 815, 817 m.N.; offen gelassen von BGH…, Beschluß vom 21. September 1994 aaO unter 2 b bb). - BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 45/11
Markenbeschwerdeverfahren - "KNUT - DER EISBÄR/Knud" - zur Geltendmachung von …
Die Voraussetzungen einer gewillkürten Verfahrensstandschaft (vgl. dazu auch: BPatG GRUR 2000, 815 - turfa;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage § 42 Rn. 29) liegen hier vor. - OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Formvorschriften beim Kauf in Italien
Eine solche Übernahme kann auch mit Einlegung der Berufung erklärt werden (Schmidt, Unzulässige Berufungseinlegung durch den Rechtsnachfolger des Klägers, JuS 1997, 107 ff, 109; BPatG GRUR 2000, 815). - BPatG, 28.01.2003 - 25 W (pat) 135/01 Es ist unbeachtlich, dass die Beschwerde nicht von derjenigen Firma eingelegt wurde, gegen die der Beschluss erging (vgl. BPatG, GRUR 2000, 815,817 "turfa" zum Fall einer nachträglichen Zustimmung zum Beteiligtenwechsel).