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   BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01   

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https://dejure.org/2002,24401
BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01 (https://dejure.org/2002,24401)
BPatG, Entscheidung vom 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01 (https://dejure.org/2002,24401)
BPatG, Entscheidung vom 21. November 2002 - 25 W (pat) 101/01 (https://dejure.org/2002,24401)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st BGH GRUR 2002, 64 - INDI-VIDUELLE; BGH WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).

    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo).

  • BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.

    Auszug aus BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01
    Denn eine Verwendung beschreibender Sachangaben ist bei den eigentlichen Domainnamen (Second-Level-Domain), insbesondere auch von Sach- oder Gattungsbegriffen, zur Bildung von Internetadressen oder als Suchhilfen zur Eingrenzung von Themenkreisen und dem schnelleren, zielgerichteten Zugriff auf Sachinformationen durchaus üblich (vgl BPatG BlPMZ 2000, 294 - http://www.cyberlaw.de).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st BGH GRUR 2002, 64 - INDI-VIDUELLE; BGH WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01
    Es ist zu beachten, dass das angemeldete Zeichen bereits dann für die im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthaltenen Oberbegriffe ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, hierunter fallende Ware oder Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl BGH WRP 2002, 91 "AC").
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01
    Die angemeldete Bezeichnung unterscheidet sich entgegen der Ansicht des Anmelders damit auch von solchen Begriffen und Angaben, die sich infolge ihrer Mehrdeutigkeit oder Interpretationsbedürftigkeit nicht zur Beschreibung der entsprechenden Waren und Dienstleistungen eignen, bzw, deren beschreibender Inhalt erst aufgrund einer analysierenden Betrachtungsweise erkennbar ist (vgl dazu BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt").
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, den betrieblichen Ursprung der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st BGH GRUR 2002, 64 - INDI-VIDUELLE; BGH WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 101/01
    Aus diesem Grund kann sich der Anmelder auch nicht mit Erfolg auf die "BABY-DRY"-Entscheidung des EuGH (MarkenR 2001, 400) berufen.
  • BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 113/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "DOC (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    a) Der Markenbestandteil "DOC" ist die umgangssprachliche Kurzform des englischen Wortes "doctor" (vgl. Duden-Oxford-Großwörterbuch Englisch 3. Aufl. Mannheim 2005 (CD-ROM), die als Ausdruck für "Arzt, Doktor" auch in die deutsche Umgangssprache eingegangen ist (vgl. BPatG 25 W (pat) 101/01 - TELEDOC , 30 W (pat) 73/08 - doc-jur auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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