Rechtsprechung
   BPatG, 21.11.2003 - 27 W (pat) 57/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14360
BPatG, 21.11.2003 - 27 W (pat) 57/02 (https://dejure.org/2003,14360)
BPatG, Entscheidung vom 21.11.2003 - 27 W (pat) 57/02 (https://dejure.org/2003,14360)
BPatG, Entscheidung vom 21. November 2003 - 27 W (pat) 57/02 (https://dejure.org/2003,14360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12

    Anson's/ASOS - Markenrechtverletzung: Verwechslungsgefahr bei Verwendung der

    Zahlreiche Bekleidungsmittelunternehmen verwenden Zweitkennzeichen für besondere Produktlinien, beispielsweise für ausgekoppelte preisgünstigere Linien oder Linien, die sich an sportinteressierte und/oder jüngere Käuferkreise richten (vgl. BPATG, BPatGE 48, 24-33 - Coccodrillo).
  • BPatG, 19.05.2006 - 27 W (pat) 385/03
    Darüber hinaus ist sie der Ansicht, wegen der bestehenden Warenidentität, der überdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, wie sie bereits im Verfahren 27 W (pat) 57/02 festgestellt worden sei, und der hochgradigen Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Bildzeichen sei eine Verwechslungsgefahr gegeben.

    Auch ist zugunsten der Widersprechenden - jedenfalls für Kleidung - von einer erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auszugehen, wie der Senat bereits in der von der Widersprechenden zitierten Entscheidung BPatGE 48, 24, 27 f. - Coccodrillo, der sich der BGH in der Rechtsmittelinstanz angeschlossen hat (BGH GRUR 2006, 60, 61 f. - Coccodrillo), aufgrund der auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren von der Widersprechenden vorgelegten Unterlagen entschieden hat.

    Der Ansicht der Widersprechenden, wegen der Bekanntheit ihrer "Krokodil"-Marke verbinde der Verkehr jedes Kennzeichen, das ebenfalls die Darstellung eines echsen- oder krokodilartigen Tieres aufweise, automatisch mit ihrem Unternehmen, kann dabei, wie der Senat bereits in seiner "Coccodrillo"-Entscheidung (BPatGE 48, 24) zum Ausdruck gebracht hat, nicht gefolgt werden, denn der Schutzbereich einer bekannten älteren Bildmarke erfasst - über den in der Rechtsprechung nur in engen Grenzen anerkannten Motivschutz hinaus (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne; 1974, 467 - Sieben-Schwaben-Motiv; 1994, 872 - Wurstmühle; 1995, 198, 200 - Springende Raubkatze) - nicht jede Verwendung eines Bildes in einer jüngeren Marke, das unabhängig von seiner konkreten Gestaltung in irgendeiner - und sei es auf eine sehr abstrakte - Weise als mit einem ähnlichen Sinngehalt versehen angesehen werden könnte.

  • BPatG, 19.05.2006 - 27 W (pat) 386/03
    Auch ist zugunsten der Widersprechenden - jedenfalls für Kleidung - von einer erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auszugehen, wie der Senat bereits in der von der Widersprechenden zitierten Entscheidung BPatGE 48, 24, 27 f. - Coccodrillo, der sich der BGH in der Rechtsmittelinstanz angeschlossen hat (BGH GRUR 2006, 60, 61 f. - Coccodrillo), aufgrund der auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren von der Widersprechenden vorgelegten Unterlagen entschieden hat.

    Der Ansicht der Widersprechenden, wegen der Bekanntheit ihrer "Krokodil"-Marke verbinde der Verkehr jedes Kennzeichen, das ebenfalls die Darstellung eines echsen- oder krokodilartigen Tieres aufweise, automatisch mit ihrem Unternehmen, kann dabei, wie der Senat bereits in seiner "Coccodrillo"-Entscheidung (BPatGE 48, 24) zum Ausdruck gebracht hat, nicht gefolgt werden, denn der Schutzbereich einer bekannten älteren Bildmarke erfasst - über den in der Rechtsprechung nur in engen Grenzen anerkannten Motivschutz hinaus (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne; 1974, 467 - Sieben-Schwaben-Motiv; 1994, 872 - Wurstmühle; 1995, 198, 200 - Springende Raubkatze) - nicht jede Verwendung eines Bildes in einer jüngeren Marke, das unabhängig von seiner konkreten Gestaltung in irgendeiner - und sei es auf eine sehr abstrakte - Weise als mit einem ähnlichen Sinngehalt versehen angesehen werden könnte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht