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   BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04   

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BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04 (https://dejure.org/2006,19740)
BPatG, Entscheidung vom 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04 (https://dejure.org/2006,19740)
BPatG, Entscheidung vom 21. November 2006 - 26 W (pat) 139/04 (https://dejure.org/2006,19740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 789
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 26/68

    Streit zwischen Getränkeherstellern über die Verwendung von Warenzeichen -

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Derartige Abkommen haben nicht nur bei der Eintragung des Zeichens Berücksichtigung zu finden (vgl. BGH a. a. O. - Schweizer), sondern auch im patentamtlichen Löschungsverfahren (BGH GRUR 1969, 615, 617 - Champi-Krone).

    Genügend ist aber auch, dass die Abwandlung geeignet ist, den in der geschützten Bezeichnung steckenden Werbewert zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 1969, 615, 616 - Champi-Krone; GRUR 2005, 957, 958 - Champagnerbratbirne).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 262/02

    Champagner Bratbirne

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Genügend ist aber auch, dass die Abwandlung geeignet ist, den in der geschützten Bezeichnung steckenden Werbewert zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 1969, 615, 616 - Champi-Krone; GRUR 2005, 957, 958 - Champagnerbratbirne).
  • BPatG, 08.07.2003 - 33 W (pat) 186/01
    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Es muss also der Inhalt oder die Aussage der Marke selbst in Bezug auf die beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen irreführend sein, auf die Modalitäten einer (bereits erfolgten oder zu erwartenden) Markenbenutzung kommt es dagegen nicht an (BPatG PAVIS PROMA - 33 W (pat) 186/01- 3 M; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 364).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice.).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    a) Zu den "sonstigen Vorschriften" zählen insbesondere zweiseitige Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer).
  • BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12

    Grillmeister - Markenbeschwerdeverfahren - "grill® meister (Wort-Bild-Marke)" -

    Keine Berücksichtigung können dagegen geplante Verwendungsformen finden (BPatG GRUR 2007, 789 (790) - Miss Cognac).
  • BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - Berühmung staatlicher bzw.

    Die Zurückweisung einer nicht täuschenden Marke kann deshalb nicht damit begründet werden, bei der Verwendung der Marke im Markt seien Irreführungen zu erwarten (EuG GRUR Int. 2005, 1017 Rn. 28, 29 - INTERTOPS; BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2006, 26 W (pat) 139/104, GRUR 2007, 789, 790 Rn. 24 - Miss Cognac; Ströbele , in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage 2012, § 8 Rn. 579 m. w. N.).
  • BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 191/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Miss Tuning"

    Ihrer Ansicht nach zeigten bereits die Entscheidungen des Bundespatentgerichts in Sachen "Miss Cognac" und "Miss Germany" (26 W (pat) 139/04 und 33 W (pat) 172/03), dass Kombinationen wie die angegriffene Marke jedenfalls für die Waren und Dienstleistungen, die keinen unmittelbaren Bezug zu Schönheitswettbewerben hätten, Unterscheidungskraft besäßen.

    Anders als etwa geografische Angaben, die etwa in dem Titel "Miss Germany" (vgl. BPatG 29 W (pat) 220/93 - Miss Germany) als Hinweis darauf verstanden werden können, dass die weiblichen Kandidatinnen aus Deutschland stammen müssen, also deutsche Staatsbürgerinnen sind oder jedenfalls dort ihren Wohnsitz haben, und, weil ein solches Verständnis der geografischen Angabe naheliegt, damit - auch dann, wenn eine solche Teilnahmebedingung tatsächlich (ähnlich wie bei den bekannten Fernsehshows "Deutschland sucht den Superstar" oder "Germany´s Next Topmodel", bei denen auch andere Personen teilnehmen können) nicht besteht - den Inhalt des Schönheitswettbewerbs bezeichnen können, lässt sich eine solche, den Gegenstand (irgend-)eines Schönheitswettbewerbs unmittelbar bezeichnende Angabe mit dem Begriff "Tuning" ebenso wenig verbinden wie im Fall der Marke "Miss Cognac" (vgl. BPatG 26 W (pat) 139/04).

  • BPatG, 30.06.2010 - 26 W (pat) 106/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schampaqua (Wort-Bild-Marke)" - gesetzliches

    Unter die "sonstigen Vorschriften" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 9 MarkenG fallen auch bilaterale Handelsabkommen wie der deutsch-französische Staatsvertrag über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geografischen Bezeichnungen vom 08. März 1960 (BlPMZ 1960, 209; vgl. Senat, GRUR 2007, 789, 790 - Miss Cognac ; Fuchs-Wissemann in HK-MarkenR, 2. Aufl. 2009, § 8 Rn. 79; Ströbele /Hacker, MarkenG, 9. Aufl. 2009, § 8 Rn. 526).
  • BPatG, 25.11.2019 - 27 W (pat) 567/17
    Bei der Bewertung spielten Originalität und Prägnanz eine Rolle, weil das angesprochene Publikum solche Wortfolgen eher als Herkunftshinweis auffassen würde, wie etwa bei "My World" (BGH GRUR 2009, 949) oder "Miss Cognac" (BPatG GRUR 2007, 789).
  • BPatG, 16.07.2014 - 26 W (pat) 86/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stadtwerke hamburg

    Die Zurückweisung einer nicht täuschenden Marke kann deshalb nicht damit begründet werden, bei der Verwendung der Marke im Verkehr seien Irreführungen zu erwarten (EuG GRUR Int. 2005, 1017 Rn. 28, 29 - INTERTOPS; BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2006, 26 W (pat) 139/104, GRUR 2007, 789, 790 Rn. 24 - Miss Cognac; Ströbele , in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage 2012, § 8 Rn. 579 m. w. N.).
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