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   BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04   

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https://dejure.org/2006,34231
BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04 (https://dejure.org/2006,34231)
BPatG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04 (https://dejure.org/2006,34231)
BPatG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 33 W (pat) 215/04 (https://dejure.org/2006,34231)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04
    Insbesondere fehlt einer Marke, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Der Gesamteindruck der Anmeldemarke geht über die Zusammenfügung beschreibender Elemente nicht hinaus und erschöpft sich in deren bloßer Summenwirkung (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04
    Abgesehen davon ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, eine die Schutzfähigkeit begründende Fassung vorzuschlagen (vgl. BGH GRUR 1997, 634 - Turbo II).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04
    Die weiterhin seitens der Beschwerdeführer genannte Rechtsprechung (BGH GRUR 1998, 465 - BONUS und BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II) ändert an obiger Bewertung nichts, da es sich um nicht vergleichbare Zeichen handelt.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04
    Die weiterhin seitens der Beschwerdeführer genannte Rechtsprechung (BGH GRUR 1998, 465 - BONUS und BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II) ändert an obiger Bewertung nichts, da es sich um nicht vergleichbare Zeichen handelt.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 21.12.2006 - 33 W (pat) 215/04
    Somit kann der Bezeichnung "2 for 1" auch unter Zugrundelegung der Annahme der Beschwerdeführer, es handele sich lediglich um eine Vertriebsangabe, insbesondere unter Berücksichtigung des oben dargestellten Allgemeininteresses die erforderliche Unterscheidungskraft nicht zugesprochen werden (vgl. BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
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