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   BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16   

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https://dejure.org/2016,50037
BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16 (https://dejure.org/2016,50037)
BPatG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16 (https://dejure.org/2016,50037)
BPatG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 26 W (pat) 552/16 (https://dejure.org/2016,50037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 MarkenG, § 61 Abs 1 S 1 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Vitabook" - inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Dienstleistungsverzeichnis ist nicht erkennbar - Aufhebung der Entscheidung des DPMA - Zurückverweisung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesentlicher Mangel des Verfahrens vor dem Patent- und Markenamt; Würdigung aller beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse; Begründung zum Bedeutungsgehalt des Anmeldezeichens

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vitabook" - inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Dienstleistungsverzeichnis ist nicht erkennbar - Aufhebung der Entscheidung des DPMA - Zurückverweisung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vitabook" - inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Dienstleistungsverzeichnis ist nicht erkennbar - Aufhebung der Entscheidung des DPMA - Zurückverweisung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16
    Von einem wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne des § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG ist auszugehen, wenn es nicht mehr als ordnungsgemäße Grundlage für die darauf beruhende Entscheidung des DPMA anzusehen ist (BGH GRUR 1962, 86, 87 - Fischereifahrzeug).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BPatG, 02.11.2016 - 24 W (pat) 524/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 552/16
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - Kerzenzauber).
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