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   BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08   

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https://dejure.org/2009,22815
BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08 (https://dejure.org/2009,22815)
BPatG, Entscheidung vom 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08 (https://dejure.org/2009,22815)
BPatG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 30 W (pat) 25/08 (https://dejure.org/2009,22815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Eintragungsversagung von Wortneubildungen

  • kanzlei.biz

    Eintragungsversagung von Wortneubildungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
    Auch Wortschöpfungen sind nicht eintragungsfähig, wenn ein Begriff ohne Unterscheidungskraft entsteht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Begriff "mailagenten" als Marke nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "mailagenten" nicht als Marke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "mailagenten" nicht als Marke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2008, 900-903 -SPA II).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Dabei führt die bloße Aneinanderreihung solcher beschreibenden Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 -BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 -KPN-Postkontoor).
  • BPatG, 22.11.2006 - 26 W (pat) 132/05
    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Ebenso wie die Zusammensetzung "Communication Agent" -gemäß dieser Bedeutung im EDV-Bereich -eine sog. "Kommunikationsagenteneinheit" für intelligente Softund Hardwarelösungen bezeichnet (vgl. BPatG 26 W (pat) 132/05 -Communication Agent auf PAVIS PROMA CD-ROM), steht die angemeldete Bezeichnung "mailagenten" (auch) für eine "Postagenteneinheit", nämlich eine intelligente Softund Hardwarelösung zur Erledigung oder Vermittlung von (elektronischer) Post.
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Selbst wenn der Begriff "mailagenten" auf eine Wortschöpfung durch die Anmelderin zurückzuführen wäre, so ist er doch sprachüblich gebildet, ohne weiteres verständlich und deshalb zur Beschreibung der Waren und Dienstleistungen geeignet, so dass seine freie Benutzung durch Dritte gewährleistet sein muss (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 22.01.2009 - 30 W (pat) 25/08
    Dabei führt die bloße Aneinanderreihung solcher beschreibenden Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 -BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 -KPN-Postkontoor).
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