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   BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03   

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https://dejure.org/2005,34697
BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03 (https://dejure.org/2005,34697)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03 (https://dejure.org/2005,34697)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 1 ZA (pat) 13/03 (https://dejure.org/2005,34697)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 26.10.1984 - 8 W 260/84
    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Die Prozessvorbereitung durch entgeltliche Beauftragung eines Dritten ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl, § 91 Rn 13 - allgemeiner Prozessaufwand; HansOLG Hamburg, MDR 1985, 237).
  • OLG München, 10.02.1992 - 11 W 2504/91
    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Zwar können auch Aufwendungen, die einer Partei bei der Beschaffung von Beweismitteln entstehen, als notwendige Vorbereitungskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein (vgl OLG Koblenz, WRP 1991, 824 für Detektivkosten; OLG München, GRUR 1992, 345 für sog. Fangprämien).
  • OLG Koblenz, 14.05.1991 - 14 W 268/91

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Zwar können auch Aufwendungen, die einer Partei bei der Beschaffung von Beweismitteln entstehen, als notwendige Vorbereitungskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein (vgl OLG Koblenz, WRP 1991, 824 für Detektivkosten; OLG München, GRUR 1992, 345 für sog. Fangprämien).
  • BPatG, 17.07.2001 - 1 Ni 22/00
    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    BUNDESPATENTGERICHT 1 ZA (pat) 13/03 (zu 1 Ni 22/00 (EU) _______________ (Aktenzeichen).
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Senat den Augenschein in der mündlichen Verhandlung tatsächlich eingenommen und sein Ergebnis im Urteil verwertet hat (vgl BGH NJW 1996, 1749, 1750 f).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit einer Zeitaufwandsentschädigung für die

    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Einem Anspruch auf Schadloshaltung hat der Gesetzgeber insoweit eine Zurechnungsgrenze gezogen, weil der Verkehr diese Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Pflichtenkreis der Partei rechnet (vgl BGHZ 66, 112, 114; OLG Karlsruhe, GmbHR 2003, 39).
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Einem Anspruch auf Schadloshaltung hat der Gesetzgeber insoweit eine Zurechnungsgrenze gezogen, weil der Verkehr diese Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Pflichtenkreis der Partei rechnet (vgl BGHZ 66, 112, 114; OLG Karlsruhe, GmbHR 2003, 39).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2001 - 8 W 494/00

    Lostenerstattung - Zeitversäumnis - Parteivertreter - juristische Person -

    Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Der Klägerin selbst kann dementsprechend dieser Höchstsatz als Entschädigung für Zeitversäumnis zugebilligt werden (vgl OLG Stuttgart JurBüro 2001, 484 mwN), wobei die Entschädigung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ZSEG a.F. für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt werden kann, hier also für 20 Stunden.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2020 - 2 W 12/20
    käuflich zu erwerben, auch die Möglichkeit gehabt hätte, gemäß § 485 Abs. 1 ZPO ein selbständiges Beweisverfahren zu betreiben (so aber BPatG, Beschl. v. 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03 zu 1 Ni 22/00 (EU), BeckRS 2011, 27871, für den Fall des Erwerbs eines vorbenutzten Gegenstandes im Nichtigkeitsverfahren).
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