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BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03 |
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- OLG Hamburg, 26.10.1984 - 8 W 260/84
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
Die Prozessvorbereitung durch entgeltliche Beauftragung eines Dritten ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig (…vgl Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl, § 91 Rn 13 - allgemeiner Prozessaufwand; HansOLG Hamburg, MDR 1985, 237). - OLG München, 10.02.1992 - 11 W 2504/91
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
Zwar können auch Aufwendungen, die einer Partei bei der Beschaffung von Beweismitteln entstehen, als notwendige Vorbereitungskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein (vgl OLG Koblenz, WRP 1991, 824 für Detektivkosten; OLG München, GRUR 1992, 345 für sog. Fangprämien). - OLG Koblenz, 14.05.1991 - 14 W 268/91
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
Zwar können auch Aufwendungen, die einer Partei bei der Beschaffung von Beweismitteln entstehen, als notwendige Vorbereitungskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein (vgl OLG Koblenz, WRP 1991, 824 für Detektivkosten; OLG München, GRUR 1992, 345 für sog. Fangprämien).
- BPatG, 17.07.2001 - 1 Ni 22/00
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
BUNDESPATENTGERICHT 1 ZA (pat) 13/03 (zu 1 Ni 22/00 (EU) _______________ (Aktenzeichen). - BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94
Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Senat den Augenschein in der mündlichen Verhandlung tatsächlich eingenommen und sein Ergebnis im Urteil verwertet hat (vgl BGH NJW 1996, 1749, 1750 f). - OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit einer Zeitaufwandsentschädigung für die …
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
Einem Anspruch auf Schadloshaltung hat der Gesetzgeber insoweit eine Zurechnungsgrenze gezogen, weil der Verkehr diese Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Pflichtenkreis der Partei rechnet (vgl BGHZ 66, 112, 114; OLG Karlsruhe, GmbHR 2003, 39). - BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
Einem Anspruch auf Schadloshaltung hat der Gesetzgeber insoweit eine Zurechnungsgrenze gezogen, weil der Verkehr diese Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Pflichtenkreis der Partei rechnet (vgl BGHZ 66, 112, 114; OLG Karlsruhe, GmbHR 2003, 39). - OLG Stuttgart, 03.04.2001 - 8 W 494/00
Lostenerstattung - Zeitversäumnis - Parteivertreter - juristische Person - …
Auszug aus BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
Der Klägerin selbst kann dementsprechend dieser Höchstsatz als Entschädigung für Zeitversäumnis zugebilligt werden (vgl OLG Stuttgart JurBüro 2001, 484 mwN), wobei die Entschädigung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ZSEG a.F. für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt werden kann, hier also für 20 Stunden.
- OLG Düsseldorf, 10.08.2020 - 2 W 12/20 käuflich zu erwerben, auch die Möglichkeit gehabt hätte, gemäß § 485 Abs. 1 ZPO ein selbständiges Beweisverfahren zu betreiben (so aber BPatG, Beschl. v. 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03 zu 1 Ni 22/00 (EU), BeckRS 2011, 27871, für den Fall des Erwerbs eines vorbenutzten Gegenstandes im Nichtigkeitsverfahren).