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   BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02   

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https://dejure.org/2007,28964
BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02 (https://dejure.org/2007,28964)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02 (https://dejure.org/2007,28964)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 28 W (pat) 147/02 (https://dejure.org/2007,28964)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02
    Maßgeblich ist allein, ob das Zeichen als solches geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II, m. w. N.).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 12/04

    Rasierer mit drei Scherköpfen

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02
    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. November 2005 (BGH GRUR 2006, 589 - Rasierer mit drei Scherköpfen) die patentgerichtliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da nach seiner Ansicht die Feststellungen des Bundespatentgerichts zur technischen Bedingtheit einzelner Gestaltungsmerkmale nicht ausreichend seien.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02
    Dieser Ausschlussgrund bezieht sich nicht auf die Frage der abstrakten Markenfähigkeit, sondern stellt in richtlinienkonformer Auslegung ein spezielles Freihaltebedürfnis dar, das im öffentlichen Interesse die Monopolisierung von technischen Lösungen oder Eigenschaften einer Ware ausschließt, mit der Mitbewerber daran gehindert werden können, ihre Waren mit diesen technischen Lösungen oder Eigenschaften zu versehen (EuGH GRUR 2002, 804, Rdn. 78 - Philips; BGH MarkenR 2006, 274, Rdn. 13 - Porsche Boxter).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02
    Für eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung - vergleichbar der Fallgestaltung in BGH GRUR 2007, 55 - gelb/grün II, oder in BPatG BlPMZ 2006, 423 - Taschenlampe II - sind im vorliegenden Fall keine Gründe ersichtlich und auch von der Markeninhaberin nicht belegt worden.
  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 147/02
    Dieser Ausschlussgrund bezieht sich nicht auf die Frage der abstrakten Markenfähigkeit, sondern stellt in richtlinienkonformer Auslegung ein spezielles Freihaltebedürfnis dar, das im öffentlichen Interesse die Monopolisierung von technischen Lösungen oder Eigenschaften einer Ware ausschließt, mit der Mitbewerber daran gehindert werden können, ihre Waren mit diesen technischen Lösungen oder Eigenschaften zu versehen (EuGH GRUR 2002, 804, Rdn. 78 - Philips; BGH MarkenR 2006, 274, Rdn. 13 - Porsche Boxter).
  • BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Diese Feststellungen des Senats hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im Parallelverfahren 28 W (pat) 147/02 ausdrücklich bestätigt und hervorgehoben, dass "es sich bei der Anordnung der drei Scherköpfe in einem gleichseitigen Dreieck sowie bei den kreisförmig angeordneten Schlitzen, durch die die Barthaare den in den Scherköpfen sich bewegenden Messern zugeführt werden, um Gestaltungsmerkmale handelt, die allein der technischen Wirkung zuzuschreiben sind" (vgl. BGH GRUR 2006, 589, Rdn. 20 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner bereits zitierten Entscheidung in dem Parallelverfahren 28 W (pat) 147/02 lediglich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises nach § 74 Abs. 1 MarkenG im Registerverfahren grundsätzlich gegeben ist.

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