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   BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08   

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BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2010,23068)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2010,23068)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 30 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2010,23068)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Redukt/REDUCTIL (Widerspruchsmarke zu 1)/Reductil (Widerspruchsmarke zu 2)/Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - Warenähnlichkeit - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr - teilweise keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Redukt/REDUCTIL (Widerspruchsmarke zu 1)/Reductil (Widerspruchsmarke zu 2)/Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - Warenähnlichkeit - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr - teilweise keine ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Redukt/REDUCTIL (Widerspruchsmarke zu 1)/Reductil (Widerspruchsmarke zu 2)/Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - Warenähnlichkeit - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr - teilweise keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Redukt/REDUCTIL (Widerspruchsmarke zu 1)/Reductil (Widerspruchsmarke zu 2)/Wort-Bild-Marke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - Warenähnlichkeit - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr - teilweise keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Dementsprechend ist mit Blick auf die Verwechslungsgefahr die Warenlage zu differenzieren; denn die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marken zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX); GRUR 2008, 906 - Pantohexal).

    In klanglicher Hinsicht kommt allerdings eine Verwechslungsgefahr dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke enthaltene Wortbestandteil "Reduktil" eine kollisionsbegründende Stellung einnähme, indem er eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2004, 865 - Mustang; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.), wobei kein Unterschied zwischen der älteren und der jüngeren Marke zu machen ist (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 289).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Bei Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr ist zunächst davon auszugehen, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildbestandteilen in einer Marke in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 905 (Nr. 25) - SIERRA ANTIGUO; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 332 m. w. N.), so dass die grafischen Unterschiede unberücksichtigt bleiben können und der angegriffenen Marke infolgedessen der Wortbestandteil der Widerspruchsmarke gegenüberzustellen ist.
  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Eine weitere Verkürzung der Widerspruchsmarke auf "Reduct" scheidet schon deshalb aus, da sich die Grundsätze zur selbständig kollisionsbegründenden Stellung von Einzelbestandteilen auf die hier vorliegende formal einteilige Marke, die auch wegen ihrer Wiedergabe in Normalschrift als geschlossene Einheit erscheint, nicht anwenden lassen (vgl. BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 248).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Eine weitere Verkürzung der Widerspruchsmarke auf "Reduct" scheidet schon deshalb aus, da sich die Grundsätze zur selbständig kollisionsbegründenden Stellung von Einzelbestandteilen auf die hier vorliegende formal einteilige Marke, die auch wegen ihrer Wiedergabe in Normalschrift als geschlossene Einheit erscheint, nicht anwenden lassen (vgl. BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 248).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Dementsprechend ist mit Blick auf die Verwechslungsgefahr die Warenlage zu differenzieren; denn die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marken zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX); GRUR 2008, 906 - Pantohexal).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Dementsprechend ist mit Blick auf die Verwechslungsgefahr die Warenlage zu differenzieren; denn die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marken zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX); GRUR 2008, 906 - Pantohexal).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Für die Annahme eines erhöhten Kennzeichnungsgrades infolge intensiver Benutzung fehlen jedoch die erforderlichen konkreten Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen bezogen auf die jeweiligen Widerspruchsmarken und im Vergleich zu Mitbewerbern (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) - Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60 - 62) - Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. § 9 Rdn. 114 ff. m. w. N.).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    In klanglicher Hinsicht kommt allerdings eine Verwechslungsgefahr dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke enthaltene Wortbestandteil "Reduktil" eine kollisionsbegründende Stellung einnähme, indem er eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2004, 865 - Mustang; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.), wobei kein Unterschied zwischen der älteren und der jüngeren Marke zu machen ist (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 289).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Für die Annahme eines erhöhten Kennzeichnungsgrades infolge intensiver Benutzung fehlen jedoch die erforderlichen konkreten Angaben der Widersprechenden zu Umsatzzahlen, Marktanteilen und Werbeaufwendungen bezogen auf die jeweiligen Widerspruchsmarken und im Vergleich zu Mitbewerbern (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) - Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60 - 62) - Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. § 9 Rdn. 114 ff. m. w. N.).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 22.02.2010 - 30 W (pat) 4/08
    Soweit die eidesstattliche Versicherung bezüglich der Umsatzzahlen nicht zwischen den beiden Widerspruchsmarken differenziert, ist der Widersprechenden mit Blick auf § 43 Abs. 3 MarkenG zugute zu halten, dass die Benutzung der Wortmarke als Benutzung der Wortbildmarke gelten kann; aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH GRUR 2008, 343, 347 - Il Ponte Finanziaria Spa), deren Bindungswirkung für das nationale Verfahren wegen der dort betroffenen Gemeinschaftsmarke ohnehin fraglich ist (vgl. dazu kürzlich Starck, MarkenR 2010, S. 20 f.), ergibt sich insoweit nichts anderes, weil es dort nämlich um die Zurechnung der Benutzung einer einzigen Marke für weitere Widerspruchsmarken ging, während hier von der Widersprechenden die Benutzung beider Marken dargelegt wurde, was anders zu beurteilen ist (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O. § 26 Rdn. 137 ff.).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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