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   BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12   

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https://dejure.org/2018,14351
BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12 (https://dejure.org/2018,14351)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12 (https://dejure.org/2018,14351)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 35 W (pat) 405/12 (https://dejure.org/2018,14351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren" - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts zusätzlich zu den Kosten eines Patentanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
    Auch könne nicht zurückgegriffen werden auf die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2012 - Az. X ZB 11/12 - (vgl. GRUR 2013, 427 ff. - "Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren") niedergelegten Grundsätze, wonach im Patentnichtigkeitsverfahren die Beauftragung eines Rechtsanwalts neben einem bevollmächtigten Patentanwalt dann typischerweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sei, wenn ein paralleles Verletzungsverfahren stattgefunden habe.

    b) Der erkennende Senat erachtet auch für ein Gebrauchsmusterlöschungs- und ein entsprechendes Beschwerdeverfahren die Anwendung der Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH, die dieser bei der Erstattungsfähigkeit von Doppelvertretungskosten im patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahren anwendet und die die Antragsgegnerin zu Recht zitiert hat (vgl. GRUR 2013, 427 ff.), für geboten.

    Die Rechtsbeschwerde gegen die vorliegende Kostenfestsetzungsentscheidung wird gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO zugelassen (vgl. BGH GRUR 2013, 427, 428 [Rz. 14]).

    Die Frage, ob die in der Entscheidung des BGH vom 18. Dezember 2012 - Az. X ZB 11/12 -"Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren" (BGH a. a. O.) niedergelegten Grundsätze ohne weiteres auf das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren und ein sich hieran anschließendes Beschwerdeverfahren übertragbar sind, ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64

    Gebühren der Patentanwälte

    Auszug aus BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
    Diese Auffassung sei vom BGH bereits bestätigt worden (BGH GRUR 1965, 621 ff.).

    b2) Soweit der BGH in seinem Beschluss vom 1. April 1965 (Ia ZB 20/64, GRUR 1965, 621 ff. - "Patentanwaltskosten") Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren als regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig erachtet hat, geht der Senat davon aus, dass diese Entscheidung überholt ist.

  • BPatG, 13.10.2016 - 35 W (pat) 16/12

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen

    Auszug aus BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
    Dies habe der 35. Senat des Bundespatentgerichts im Verfahren 35 W (pat) 16/12 mit Entscheidung vom 13. Oktober 2016 (BlPMZ 2017, 96 ff.) festgestellt.

    b3) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 zum Verfahren 35 W (pat) 1/14 ausgesprochen (BlPMZ 2017, 373 ff.), hält der Senat an seiner im Beschluss vom 13. Oktober 2016 im Verfahren 35 W (pat) 16/12 (BlPMZ 2017, 96 ff.) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, wonach aufgrund der Unterschiede in den Funktionen von Gebrauchsmusterlöschungsverfahren und patentrechtlichem Nichtigkeitsverfahren - nämlich einerseits erste Prüfung eines bisher ungeprüften Rechts und anderseits Klageverfahren - eine regelmäßige Erstattung von Doppelvertretungskosten in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren abzulehnen sei.

  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
    regelmäßig auch in Form mehrerer Hilfsanträge in das Verfahren eingeführt werden, zu klären, wobei sich gerade bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit die Prüfungsmaßstäbe hinsichtlich Erfindungshöhe einerseits und erfinderischem Schritt andererseits im Wesentlichen angeglichen haben (vgl. BGH GRUR 2006, 842 - "Demonstrationsschrank").
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    Auszug aus BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
    Nur bei schwierigen Rechtsfragen, die zudem den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes überstiegen - was hier aber nicht vorliege -, sei eine Ausnahme möglich (BPatGE 51, 81, 85).
  • BPatG, 17.05.2017 - 35 W (pat) 1/14

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
    b3) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 zum Verfahren 35 W (pat) 1/14 ausgesprochen (BlPMZ 2017, 373 ff.), hält der Senat an seiner im Beschluss vom 13. Oktober 2016 im Verfahren 35 W (pat) 16/12 (BlPMZ 2017, 96 ff.) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, wonach aufgrund der Unterschiede in den Funktionen von Gebrauchsmusterlöschungsverfahren und patentrechtlichem Nichtigkeitsverfahren - nämlich einerseits erste Prüfung eines bisher ungeprüften Rechts und anderseits Klageverfahren - eine regelmäßige Erstattung von Doppelvertretungskosten in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren abzulehnen sei.
  • BPatG, 13.12.2017 - 35 W (pat) 11/14

    Grundsätze zur Festsetzung der Parteikosten eines

    Mit einem am 26. September 2013 in der Beschwerdeinstanz vor dem Bundespatentgericht (Az. 35 W (pat) 405/12) geschlossenen Vergleich haben die Beteiligten schließlich sowohl das vorliegende Löschungsverfahren als auch das parallele Verletzungsverfahren einvernehmlich für erledigt erklärt.
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