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   BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20   

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BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20 (https://dejure.org/2022,4835)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20 (https://dejure.org/2022,4835)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 26 W (pat) 10/20 (https://dejure.org/2022,4835)
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  • EuGH, 22.10.2020 - C-720/18

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Dabei obliegt es nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (NJW 2021, 1526 Rdnr. 37 ff. im Anschluss an EuGH GRUR 2014, 776 Rdnr. 70 - Oberbank u. a. [Farbmarke-Rot]; GRUR 2020, 1301 - Ferrari [testarossa]) dem Markeninhaber, im Löschungsverfahren diejenigen Umstände nachzuweisen, aus denen sich der (Fort-)Bestand seiner Marke ergibt.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. - CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. - #darferdas? I; a. a. O. - OUI).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Dabei obliegt es nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (NJW 2021, 1526 Rdnr. 37 ff. im Anschluss an EuGH GRUR 2014, 776 Rdnr. 70 - Oberbank u. a. [Farbmarke-Rot]; GRUR 2020, 1301 - Ferrari [testarossa]) dem Markeninhaber, im Löschungsverfahren diejenigen Umstände nachzuweisen, aus denen sich der (Fort-)Bestand seiner Marke ergibt.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. - CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932 Rdnr. 7 - #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 10/20
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 27.05.2021 - I ZB 21/20

    Black Friday

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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