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   BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04   

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BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04 (https://dejure.org/2005,26868)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04 (https://dejure.org/2005,26868)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 24 W (pat) 44/04 (https://dejure.org/2005,26868)
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  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Zur Begründung der Beschwerde wird vorgetragen, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schutzfähigkeit von Mustern auf Schläuchen, Kabeln etc., insbesondere die grundlegende Entscheidung "Drahtbewehrter Gummischlauch" (BGH GRUR 1975, 550 ff) sei zwar zu § 4 WZG ergangen, aber auch noch bei der heutigen Rechtslage entsprechend anwendbar.

    Wie die Rechtsprechung schon seit vielen Jahren anerkennt (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn 169; BGH GRUR 1975, 550, 551f "Drahtbewehrter Gummischlauch"), sind bestimmte fortlaufende Muster auf Produkten wie Kabeln, Schläuchen, Webstoffen etc. als Kennzeichnung üblich und können daher grundsätzlich von den angesprochenen Verkehrskreisen als Betriebskennzeichnung angesehen werden.

    Die für "Schlauchleitungen aus Gummi oder Kunststoff" angemeldete Marke, die in der Entscheidung "Drahtbewehrter Gummischlauch" (BGH GRUR 1975, 550) als schutzfähig erkannt wurde, setzte sich zusammen aus " - in die Oberfläche eines aus Gummi oder Kunststoff bestehenden, mit einer Drahtbewehrung versehenen Schlauches eingeflochtenen - drei Kunststoffbändern, welche über die gesamte Länge des Schlauches derart verlaufende Streifen erzeugen, daß jeweils zwei parallel zueinander und mit Unterbrechungen versehene Streifen einen senkrecht dazu verlaufenden Streifen kreuzen", wie aus der nachstehenden Wiedergabe der Marke ersichtlich ist:.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde ua"; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - "Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT").

    Ferner ist dieses Eintragungshindernis im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt (vgl. ua. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 77 - "Philips"; EuGH GRUR 2003, 604, 607 " - Nr. 51 - "Libertel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - Nr. 34 - "BIOMILD").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl dazu EuGH aaO - Nr. 41 - "Linde ua "; aaO - Nr. 50 - "Henkel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; GRUR Int 2004, 631, 633 (Nr. 34, 35) "Dreidimensionale Tablettenform I"; EuGH GRUR Int 2005, 135, 137 - Nr. 32 - "Maglite").

    Ferner ist dieses Eintragungshindernis im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt (vgl. ua. EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 77 - "Philips"; EuGH GRUR 2003, 604, 607 " - Nr. 51 - "Libertel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - Nr. 34 - "BIOMILD").

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl dazu EuGH aaO - Nr. 41 - "Linde ua "; aaO - Nr. 50 - "Henkel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; GRUR Int 2004, 631, 633 (Nr. 34, 35) "Dreidimensionale Tablettenform I"; EuGH GRUR Int 2005, 135, 137 - Nr. 32 - "Maglite").

    Eine Eintragung einer dreidimensionalen Marke kommt nach der Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn sich die gewählte Gestaltung von den im Bereich der jeweils beanspruchten Waren üblichen Gestaltungen erheblich unterscheidet (EuGH aaO - Nr. 49 - "Henkel"; GRUR Int 2004, 631, 634 - Nr. 39 - "Dreidimensionale Tablettenform I"; EuGH GRUR Int 2005, 135, 137 - Nr. 31 - "Maglite").

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl dazu EuGH aaO - Nr. 41 - "Linde ua "; aaO - Nr. 50 - "Henkel"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 68 - "Postkantoor"; GRUR Int 2004, 631, 633 (Nr. 34, 35) "Dreidimensionale Tablettenform I"; EuGH GRUR Int 2005, 135, 137 - Nr. 32 - "Maglite").

    Eine Eintragung einer dreidimensionalen Marke kommt nach der Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn sich die gewählte Gestaltung von den im Bereich der jeweils beanspruchten Waren üblichen Gestaltungen erheblich unterscheidet (EuGH aaO - Nr. 49 - "Henkel"; GRUR Int 2004, 631, 634 - Nr. 39 - "Dreidimensionale Tablettenform I"; EuGH GRUR Int 2005, 135, 137 - Nr. 31 - "Maglite").

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Das gilt um so mehr, als der Verkehr bei Geräten und Gebrauchsgegenständen selbst ein besonderes Gestaltungsmerkmal grundsätzlich nicht als Marke, sondern funktionsbedingt oder allenfalls dekorativ auffaßt (vgl. BGH GRUR 2004, 329, 330 "Käse in Blütenform"; GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse").
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Das gilt um so mehr, als der Verkehr bei Geräten und Gebrauchsgegenständen selbst ein besonderes Gestaltungsmerkmal grundsätzlich nicht als Marke, sondern funktionsbedingt oder allenfalls dekorativ auffaßt (vgl. BGH GRUR 2004, 329, 330 "Käse in Blütenform"; GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse").
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde ua"; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - "Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH GRUR 2002, 804, 806 - Nr. 35 - "Philips"; GRUR 2003, 514, 517 - Nr. 40 - "Linde ua"; GRUR 2004, 428, 431 - Nr. 48 - "Henkel"; GRUR 2004, 1027, 1029 - Nr. 33, 42 - "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT").
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

    Auszug aus BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04
    Weist das betreffende Umfeld bereits eine große Vielfalt von unterschiedlichen Formen, Farben und Mustern auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, ist deren Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. BGH GRUR 2001, 416, 417 "OMEGA"; GRUR 2001, 418, 420 "Montre"), sofern sich nicht ausnahmsweise feststellen läßt, daß der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller anhand der äußeren Aufmachung voneinander unterscheidet.
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 26/98

    OMEGA; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BPatG, 26.01.2004 - 30 W (pat) 177/02
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01

    Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs

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