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   BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11   

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BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11 (https://dejure.org/2012,6209)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11 (https://dejure.org/2012,6209)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 30 W (pat) 82/11 (https://dejure.org/2012,6209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Uniklinikum Köln" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Uniklinikum Köln" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 265 m. w. N.; EuGH GRUR 2004, 674, 676, Rn. 54, 55 - Postkantoor; BGH MarkenR 2012, 76 f., Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).

    Ob einer zur Eintragung in das Markenregister angemeldeten Bezeichnung absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen, ist losgelöst von der Person des Anmelders zu prüfen, so dass weder Namens- noch Monopolrechte zu einer von den gesetzlichen Bestimmungen des Markengesetzes abweichenden Beurteilung führen können (vgl. BGH MarkenR 2012, 76 f., Rn. 17 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2006, 503, Rn. 10 - Casino Bremen).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 265 m. w. N.; EuGH GRUR 2004, 674, 676, Rn. 54, 55 - Postkantoor; BGH MarkenR 2012, 76 f., Rn. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Dass sich dort verschiedene Einrichtungen für die maßgeblichen Waren und Dienstleistungen ansiedeln können, erscheint angesichts der Größe und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Stadt als möglich (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726, Rn. 37 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Ob einer zur Eintragung in das Markenregister angemeldeten Bezeichnung absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG entgegenstehen, ist losgelöst von der Person des Anmelders zu prüfen, so dass weder Namens- noch Monopolrechte zu einer von den gesetzlichen Bestimmungen des Markengesetzes abweichenden Beurteilung führen können (vgl. BGH MarkenR 2012, 76 f., Rn. 17 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2006, 503, Rn. 10 - Casino Bremen).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Die Frage, ob die Marke im Verkehr als beschreibende Bezeichnung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann, beurteilt sich aus der Sicht der beteiligten Verkehrskreise (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 295; EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 09.10.2003 - 25 W (pat) 53/02
    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    "Uni" ist als Substantiv die gebräuchliche Kurzform für "Universität", deren Zweck wissenschaftliche Ausbildung und Forschung in zahlreichen Fachgebieten ist (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 7. Aufl., S. 1837; 1838; vgl. auch BPatG 25 W (pat) 53/02 - UNI.DE, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Da die Bedeutung der Markenbestandteile nicht abstrakt-lexikalisch zu beurteilen, sondern stets im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu sehen ist (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt), die im vorliegenden Fall Ausbildung, Forschung und Wissenschaft im Bereich Medizin und Heilbehandlung betreffen oder betreffen können, bezeichnet "Uniklinikum" ohne Weiteres verständlich Kliniken und medizinische Einrichtungen an einer Universität sowie deren Institute, die die Ausbildung von Medizinern durch Studium und Lehre sowie die medizinische Forschung wahrnehmen.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Dass sich dort verschiedene Einrichtungen für die maßgeblichen Waren und Dienstleistungen ansiedeln können, erscheint angesichts der Größe und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Stadt als möglich (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726, Rn. 37 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Die Frage, ob die Marke im Verkehr als beschreibende Bezeichnung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann, beurteilt sich aus der Sicht der beteiligten Verkehrskreise (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 295; EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 82/11
    Die aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge Uniklinikum Köln in ihrer Gesamtheit enthält keinen Aussagegehalt, der über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rdn. 29 - BioID).
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