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   BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17   

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https://dejure.org/2018,7378
BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17 (https://dejure.org/2018,7378)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17 (https://dejure.org/2018,7378)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2018 - 25 W (pat) 548/17 (https://dejure.org/2018,7378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "appix/APPIT (Unionsmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - fehlende Glaubhaftmachung - Widerspruch kann keinen Erfolg haben - zur Auslegung als zulässige Einrede bei undifferenziert erhobener Einrede mangelnder Benutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11

    Yosaja / YOSOI - Markenbeschwerdeverfahren - "Yosaja/YOSOI" -

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17
    Soweit eine Nichtbenutzungseinrede undifferenziert ohne konkrete Bezeichnung der beiden nach dem Gesetz in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG grundsätzlich vorgesehenen Einreden erhoben wird, ist dies regelmäßig als Erhebung beider Einreden zu verstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. BGH GRUR 2008, 714 Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286, 288 - Yosaya/YOSOI; vgl. auch Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 43 Rn. 26 m. w. N.).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17
    Soweit eine Nichtbenutzungseinrede undifferenziert ohne konkrete Bezeichnung der beiden nach dem Gesetz in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG grundsätzlich vorgesehenen Einreden erhoben wird, ist dies regelmäßig als Erhebung beider Einreden zu verstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. BGH GRUR 2008, 714 Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286, 288 - Yosaya/YOSOI; vgl. auch Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 43 Rn. 26 m. w. N.).
  • BPatG, 25.06.2013 - 33 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 28.06.2013 - 29 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ZEUS-RENTENSCHUTZBRIEF/DRSB DEUTSCHER

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17
    Vor allem aber wäre selbst dann, wenn eine Beteiligte einen relevanten Gesichtspunkt übersehen hätte, ein gerichtlicher Hinweis entbehrlich, wenn die Partei von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung erhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007, Az. IX ZR 207/05 m. w. N.; Zöller, ZPO 32. Aufl., § 139 Rn. 6a).
  • BPatG, 02.10.2019 - 25 W (pat) 39/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "appix/APPIT (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder

    Wie bereits im Parallelverfahren 25 W (pat) 548/17 vorgetragen, benutze die Widersprechende die Unionswiderspruchsmarke nicht in der eingetragenen Form, sondern nur in Form der Bezeichnung "K2 Appit".
  • BPatG, 27.06.2019 - 25 W (pat) 39/18
    Wie bereits im Parallelverfahren 25 W (pat) 548/17 vorgetragen, benutze die Widersprechende die Unionswiderspruchsmarke nicht in der eingetragenen Form, sondern nur in Form der Bezeichnung "K2 Appit".
  • BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAVALLO CLASSICO (Wort-Bild-Marke)/Cavallo

    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 25 W (pat) 548/17 vom 22. März 2018, 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
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