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   BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 212/02   

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https://dejure.org/2004,33772
BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 212/02 (https://dejure.org/2004,33772)
BPatG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 25 W (pat) 212/02 (https://dejure.org/2004,33772)
BPatG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 25 W (pat) 212/02 (https://dejure.org/2004,33772)
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  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 212/02
    Maßgeblich für die Beurteilung der mark enrechtlichen Verwechslungsgefahr ist der Gesamteindruck der Marken in ihrer r egistrierten Form, da sich ihr Schutzbereich nach dem Schutzgegenstand der gewählten Gesamtgestaltung bestimmt (vgl BGH MarkenR 2000, 134, 137 "ARD-1").
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 212/02
    Nach ständiger Rechtspr echung besteht Ähnlic hkeit, wenn Waren oder Dienstleistungen aufgrund aller er heblichen Faktoren wie z B Beschaffenheit, regelmäßige betriebliche Herkunft, regelmäßiger Vertriebs- oder Erbringungsort, Verwendungszweck und Nutzung, wirtschaftliche Bedeutung oder Eigenar t als miteinander konkurrierende oder einander er gänzende Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sei könnten, sie stammten aus dens elben oder zumindest aus wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmen (vgl BGH GRUR 2001, 507 - EVIAN / REVIAN; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 9, Rdnr 56 ff mwN).
  • OLG Hamburg, 14.02.2002 - 3 U 265/01

    Keine Verwechselbarkeit der Bezeichnungen "VOBIS" und "FORIS" trotz Branchen-

    Auszug aus BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 212/02
    Diese Angabe habe mit dem geschäftlichen Tätigkeitsbereich der Widersprechenden nichts zu tun, wie auch das OLG Hamburg (3 U 265/01) fest gestellt habe.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 212/02
    Auszugehen ist dabei v on einem dur chschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher, de ssen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleis tung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140 - ATTACHÉ / TISSERAND; G RUR 2001, 158 - Drei -Streifen-Kennzeichnung; Ströbele/Hacker aaO, § 9, Rdnr 157 mwN).
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