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   BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14   

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BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14 (https://dejure.org/2015,22219)
BPatG, Entscheidung vom 22.04.2015 - 6 Ni 7/14 (https://dejure.org/2015,22219)
BPatG, Entscheidung vom 22. April 2015 - 6 Ni 7/14 (https://dejure.org/2015,22219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 Nr 4 PatG, § 22 Abs 1 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verarbeitungssystem zum Herstellen von Indikatoren mit einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung, das die Indikatoren verwendet (deutsches Patent)" - zur Zulässigkeit einer Klageerweiterung auf sämtliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verarbeitungssystem zum Herstellen von Indikatoren mit einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung, das die Indikatoren verwendet (deutsches Patent)" - zur Zulässigkeit einer Klageerweiterung auf sämtliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verarbeitungssystem zum Herstellen von Indikatoren mit einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung, das die Indikatoren verwendet (deutsches Patent)" - zur Zulässigkeit einer Klageerweiterung auf sämtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Ein Gegenstand, der durch das erteilte Patent zwar offenbart, von ihm aber nicht geschützt ist, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im Patentnichtigkeitsverfahren nicht nachträglich in das Patent einbezogen und unter Schutz gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, BPatGE 47, 302, Amtlicher Leitsatz - Elektronisches Modul; BGH, Urteil vom 1. April 2014, X ZR 31/11, GRUR 2014, 650 - 654, Tz. 20 - Reifendemontiermaschine).

    Eine Erweiterung des Schutzbereichs des erteilten Patents liegt vor, wenn durch ein zusätzlich aufgenommenes Merkmal der Gegenstand des Patents gegenüber dem des erteilten Patents zu einem anderen Gegenstand, d. h. zu einem Aliud wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, BPatGE 47, 302, Amtlicher Leitsatz - Elektronisches Modul; BGH, Urteil vom 1. April 2014, X ZR 31/11, GRUR 2014, 650 - 654, Tz 20 - Reifendemontiermaschine).

  • BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Auslegung des

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Ein Gegenstand, der durch das erteilte Patent zwar offenbart, von ihm aber nicht geschützt ist, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im Patentnichtigkeitsverfahren nicht nachträglich in das Patent einbezogen und unter Schutz gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, BPatGE 47, 302, Amtlicher Leitsatz - Elektronisches Modul; BGH, Urteil vom 1. April 2014, X ZR 31/11, GRUR 2014, 650 - 654, Tz. 20 - Reifendemontiermaschine).

    Eine Erweiterung des Schutzbereichs des erteilten Patents liegt vor, wenn durch ein zusätzlich aufgenommenes Merkmal der Gegenstand des Patents gegenüber dem des erteilten Patents zu einem anderen Gegenstand, d. h. zu einem Aliud wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, BPatGE 47, 302, Amtlicher Leitsatz - Elektronisches Modul; BGH, Urteil vom 1. April 2014, X ZR 31/11, GRUR 2014, 650 - 654, Tz 20 - Reifendemontiermaschine).

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Im Patentanspruch enthaltene Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben können den geschützten Gegenstand begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2006, X ZR 105/04, GRUR 2006, 823, Amtlicher Leitsatz - Luftabscheider für Milchsammelanlage m. w. N.).

    Der auf ein Verarbeitungssystem gerichtete erteilte Patentanspruch 1 gewährte einen umfassenden Schutz insoweit, als der Beklagten grundsätzlich sämtliche Verwendungsmöglichkeiten des Verarbeitungssystems vorbehalten waren; die Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben im erteilten Anspruch beschränkten den Schutzbereich nur insoweit, dass sie die Vorrichtungselemente als solche definieren, die so ausgebildet sein müssen, dass sie die betreffende Funktion erfüllen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, Urteil vom 7. Juni 2006, X ZR 105/04, GRUR 2006, 823, Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Das Streitpatent gibt dem Fachmann darüber hinaus mit den in den Figuren 1B bis 1F, welche sämtlich als Inhaltsinformation nur Layouts zeigen, die sich von dem Layout der Header-Information unterscheiden, und dem Unteranspruch 10 genügend Informationen an die Hand, so dass er die beanspruchte Lehre mit der Header-Information unter Einsatz seines Fachwissens ohne unzumutbare Schwierigkeiten ausführen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901, Amtlicher Leitsatz b) - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Mit den nicht patentfähigen jeweiligen Ansprüchen 1 nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen 1 bis 7 sind auch die angegriffenen abhängigen, auf die jeweiligen Ansprüche 1 direkt oder indirekt rückbezogenen Ansprüche des Hauptantrags und der Hilfsanträge nicht schutzfähig, da weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich ist, dass die zusätzlichen Merkmale zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen (vgl. BGH, GRUR 2012, 149 Amtlicher Leitsatz - "Sensoranordnung").
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Der auf ein Verarbeitungssystem gerichtete erteilte Patentanspruch 1 gewährte einen umfassenden Schutz insoweit, als der Beklagten grundsätzlich sämtliche Verwendungsmöglichkeiten des Verarbeitungssystems vorbehalten waren; die Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben im erteilten Anspruch beschränkten den Schutzbereich nur insoweit, dass sie die Vorrichtungselemente als solche definieren, die so ausgebildet sein müssen, dass sie die betreffende Funktion erfüllen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, Urteil vom 7. Juni 2006, X ZR 105/04, GRUR 2006, 823, Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    3.2 Der Übergang von einem Erzeugnisanspruch bzw. Vorrichtungsanspruch zu einer Verwendung des Erzeugnisses bzw. der Vorrichtung ist nach ständiger Rechtsprechung statthaft, wenn die Verwendung in der Patentschrift offenbart ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287, Amtlicher Leitsatz - Abschlussblende; BGH, Beschluss vom 16. Januar 1990 - X ZB 24/87, BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; BGH, Urteil vom 2. November 2011 - X ZR 23/09, Tz. 14 - Notablaufvorrichtung m. w. N.).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Die Beklagte hat geltend gemacht, auch die Oberfläche des Objekts, auf der die grafischen Indikatoren angeordnet sind, und die Verwendung der Objektoberfläche stellten Bestandteile der Erfindung gemäß der erteilten Patentansprüche dar, wobei sie auf die Entscheidungen "Winkelmesseinrichtung" und "Integrationselement" des Bundesgerichtshofs verweist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, BPatGE 52, 288-289 und BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, BPatGE 52, 296).
  • BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87

    Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    3.2 Der Übergang von einem Erzeugnisanspruch bzw. Vorrichtungsanspruch zu einer Verwendung des Erzeugnisses bzw. der Vorrichtung ist nach ständiger Rechtsprechung statthaft, wenn die Verwendung in der Patentschrift offenbart ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287, Amtlicher Leitsatz - Abschlussblende; BGH, Beschluss vom 16. Januar 1990 - X ZB 24/87, BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; BGH, Urteil vom 2. November 2011 - X ZR 23/09, Tz. 14 - Notablaufvorrichtung m. w. N.).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    Auszug aus BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
    Die Klägerin hat unter Verweis auf das Urteil "MPEG-2-Videosignalcodierung" des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10 - BGHZ 194, 272-289) und das Urteil 3 Ni 77/06 des Bundespatentgerichts ausgeführt, mit den Hilfsanträgen 5, 6 und 7 werde ebenso ein Aliud beansprucht wie mit den Hilfsanträgen 1 bis 3; es liege im Hinblick auf eine mittelbare Patentverletzung eine Erweiterung des Schutzbereichs vor, denn gemäß diesen Hilfsanträgen würde jeder Hersteller eines Objekts Mittel im Sinne des § 10 PatG bereitstellen und somit als mittelbarer Patentverletzer in Frage kommen.
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 23/09

    Patentnichtigkeitsklage: Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einem

  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

  • BPatG, 13.01.2009 - 3 Ni 77/06
  • BGH, 30.08.2011 - X ZR 12/10

    Europäisches Patent: Teilnichtigkeit eines aus mehreren Patentansprüchen

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

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