Rechtsprechung
BPatG, 22.04.2016 - 25 W (pat) 8/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Schokoladestäbchen III
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 115 Abs 1 MarkenG, § 89 Abs 4 S 2 MarkenG, Art 6quinquies Abschn B S 1 Nr 2 PVÜ
(Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - "Schokoladenstäbchen III (IR-Marke)" - zum Löschungs- bzw. Schutzentziehungsantrag und -verfahren - Popularantrag - Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz gilt uneingeschränkt - Entscheidung über Löschung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit einer Registermarke im Hinblick auf die eindeutige Festlegung und Definition der beantragten Schutzmarke; Umfang des Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatzes des § 73 Abs. 2 MarkenG im Löschungs- bzw. ...
- rewis.io
(Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - "Schokoladenstäbchen III (IR-Marke)" - zum Löschungs- bzw. Schutzentziehungsantrag und -verfahren - Popularantrag - Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz gilt uneingeschränkt - Entscheidung über Löschung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
(Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - "Schokoladenstäbchen III (IR-Marke)" - zum Löschungs- bzw. Schutzentziehungsantrag und -verfahren - Popularantrag - Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz gilt uneingeschränkt - Entscheidung über Löschung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2017, 192
- GRUR-RR 2017, 52
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.04.2017 - I ZB 39/16
Schokoladenstäbchen III - Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke: …
Im wiedereröffneten Beschwerdeverfahren hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts erneut aufgehoben, soweit der Schutzentziehungsantrag in Bezug auf die Waren der Klasse 30 "chocolat" und "produits de chocolaterie" zurückgewiesen worden ist, der IR-Marke insoweit den Schutz für Deutschland entzogen und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen (BPatG, GRUR-RR 2017, 52 = MarkenR 2017, 42). - BPatG, 07.11.2018 - 29 W (pat) 63/17 Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts aufgehoben und der IR-Marke mangels Bestimmtheit den Schutz für Deutschland entzogen ( BPatG, Beschluss vom 21. Juli 2011, 25 W (pat) 8/09, GRUR 2012, 283 ).
Im wiedereröffneten Beschwerdeverfahren hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts erneut aufgehoben, soweit der Schutzentziehungsantrag in Bezug auf die Waren der Klasse 30 " chocolat " und " produits de chocolaterie " zurückgewiesen worden ist, und der IR-Marke insoweit den Schutz für Deutschland entzogen, da das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (i. V. m. §§ 107 Abs. 1, 115 Abs. 1, 50 Abs. 1 MarkenG, Art. 5 MMA) entgegen stehe (BPatG, Beschluss vom 22. April 2016, 25 W (pat) 8/09, MarkenR 2017, 42 - Schokoladenstäbchen III).
Auf diesen Warengebieten gibt es, wie bereits der 25. Senat (Beschluss vom 22. April 2016, 25 W (pat) 8/09 - Schokoladenstäbchen III) ausgeführt hat, eine große und nahezu unüberschaubare Vielfalt von Warengestaltungen, die nicht auf geometrische Grundformen oder gegenständliche Darstellungen beschränkt ist.
- BPatG, 03.04.2019 - 29 W (pat) 63/17
Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - Löschungsverfahren - …
Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts aufgehoben und der IR-Marke mangels Bestimmtheit den Schutz für Deutschland entzogen (BPatG, Beschluss vom 21. Juli 2011, 25 W (pat) 8/09, GRUR 2012, 283).Im wiedereröffneten Beschwerdeverfahren hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts erneut aufgehoben, soweit der Schutzentziehungsantrag in Bezug auf die Waren der Klasse 30 "chocolat" und "produits de chocolaterie" zurückgewiesen worden ist, und der IR-Marke insoweit den Schutz für Deutschland entzogen, da das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (i. V. m. §§ 107 Abs. 1, 115 Abs. 1, 50 Abs. 1 MarkenG, Art. 5 MMA) entgegen stehe (BPatG, Beschluss vom 22. April 2016, 25 W (pat) 8/09, MarkenR 2017, 42 - Schokoladenstäbchen III).
Auf diesen Warengebieten gibt es, wie bereits der 25. Senat (Beschluss vom 22. April 2016, 25 W (pat) 8/09 - Schokoladenstäbchen III) ausgeführt hat, eine große und nahezu unüberschaubare Vielfalt von Warengestaltungen, die nicht auf geometrische Grundformen oder gegenständliche Darstellungen beschränkt ist.
- BGH, 19.12.2019 - I ZB 37/19
Statthaftigkeit der formgerecht und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde …
Im wiedereröffneten Beschwerdeverfahren hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts erneut aufgehoben, soweit der Schutzentziehungsantrag in Bezug auf die Waren der Klasse 30 "chocolat" und "produits de chocolaterie" zurückgewiesen worden ist, der IR-Marke insoweit den Schutz für Deutschland entzogen und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen (BPatG, GRUR-RR 2017, 52 = MarkenR 2017, 42).