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   BPatG, 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99   

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BPatG, 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99 (https://dejure.org/2000,30058)
BPatG, Entscheidung vom 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99 (https://dejure.org/2000,30058)
BPatG, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 30 W (pat) 238/99 (https://dejure.org/2000,30058)
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  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99
    Die Rechtsnachfolgerin der Widersprechenden, die S... GmbH konnte nicht wirksam in das Beschwerdeverfahren eintreten (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG, § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO), denn die Inhaberin der angegriffenen Marke hat einem solchen Parteiwechsel widersprochen, so daß das Verfahren unter den bisherigen Beteiligten unverändert fortzuführen ist (BGH, GRUR 1998, 940 - Sanopharm).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus BPatG, 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99
    Aus diesem Grund ist bei der Feststellung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auf diese Verkehrskreise abzustellen (BGH, WRP 2000, 743 IMMUNINE/Imukin).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr (die sich aus der Gewichtung von Markenähnlichkeit, Warenähnlichkeit und Kennzeichnungskraft der älteren Marke ergibt, (ständige Rechtsprechung des EuGH und BGH, zuletzt BGH MarkenR 2000, 130 comtes/ComTel) ist diese Erkennbarkeit von beschreibenden Anklängen der Markenbestandteile ein gewichtiger Faktor, denn damit können klangliche Ähnlichkeiten an Bedeutung verlieren.
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99
    Allerdings sind durch die - wenn auch nur einseitige - Rezeptpflicht regelmäßig Fachleute in den Erwerbsvorgang eingeschaltet, so daß bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr verstärkt auf das Unterscheidungsvermögen dieses Personenkreises abzustellen ist und die Anzahl mündlicher Benennungen durch Fachunkundige deutlich reduziert sind (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 154 - Cefallone; MarkenR 2000, 138 - Ketof/ETOP).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 22.05.2000 - 30 W (pat) 238/99
    Allerdings sind durch die - wenn auch nur einseitige - Rezeptpflicht regelmäßig Fachleute in den Erwerbsvorgang eingeschaltet, so daß bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr verstärkt auf das Unterscheidungsvermögen dieses Personenkreises abzustellen ist und die Anzahl mündlicher Benennungen durch Fachunkundige deutlich reduziert sind (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 154 - Cefallone; MarkenR 2000, 138 - Ketof/ETOP).
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