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   BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10   

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https://dejure.org/2014,23327
BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10 (https://dejure.org/2014,23327)
BPatG, Entscheidung vom 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10 (https://dejure.org/2014,23327)
BPatG, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 21 W (pat) 13/10 (https://dejure.org/2014,23327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 Nr 3 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrochemischer Energiespeicher" - zur Patentfähigkeit - zur eindeutigen und unmissverständlichen Angabe von Patentansprüchen

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrochemischer Energiespeicher" - zur Patentfähigkeit - zur eindeutigen und unmissverständlichen Angabe von Patentansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Elektrochemischer Energiespeicher: Zur Klarheit der Patentansprüche

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrochemischer Energiespeicher" - zur Patentfähigkeit - zur eindeutigen und unmissverständlichen Angabe von Patentansprüchen

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Die Aufgabe, auf klare Patentansprüche hinzuwirken (vgl. BGH - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren - GRUR 2013, 1210-1212, III.1a), trifft auch das Bundespatentgericht im Erteilungsbeschwerdeverfahren.

    Hieraus ergibt sich auch die Forderung des BGH, im Erteilungsverfahren für Patentansprüche zu sorgen, die die unter Schutz gestellte Erfindung klar und deutlich umschreiben (vgl. BGH - Düngerstreuer - GRUR 1988, 757, 760, V.) sowie vermeidbare Unklarheiten im Erteilungsverfahren zu beseitigen (vgl. BGH - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren - GRUR 2013, 1210-1212, lll.l.a).

  • BGH, 21.12.1982 - X ZB 10/82

    Begründungspflicht des Bundespatentgerichts bei mangelnder Patentfähigkeit des

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Die jeweiligen Unteransprüche 2-9 und der jeweilige nebengeordnete Anspruch 10 fallen aufgrund der Antragsbindung mit den Ansprüchen 1 nach Haupt- und Hilfsantrag (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Demgemäß sind Patentansprüche im Interesse einer eindeutigen Abgrenzung des Schutzbegehrens so genau wie möglich zu formulieren (vgl. BGH - Farbbildröhre - GRUR 1979, 461, 462, 2.d) und das, wofür Schutz begehrt wird, ist sorgfältig in den Merkmalen des Patentanspruchs niederzulegen (vgl. BGH - Batteriekastenschnur - GRUR 1989, 903, 905, III. 2.).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Nach Überzeugung des Senats sind diese Erwägungen auch im vorliegenden Fall zu berücksichtigen (vgl. BGH - Walzenformgebungsmaschine - GRUR 2010, 950; BGH - Proxyserversystem - GRUR 2010, 709).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Der Patentanspruch hat Rechtsnormcharakter (vgl. BGH - Kettenradanordnung II - GRUR 2010, 314) und gibt dem Patentinhaber gegenüber der Allgemeinheit ein Verbietungsrecht.
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Hieraus ergibt sich auch die Forderung des BGH, im Erteilungsverfahren für Patentansprüche zu sorgen, die die unter Schutz gestellte Erfindung klar und deutlich umschreiben (vgl. BGH - Düngerstreuer - GRUR 1988, 757, 760, V.) sowie vermeidbare Unklarheiten im Erteilungsverfahren zu beseitigen (vgl. BGH - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren - GRUR 2013, 1210-1212, lll.l.a).
  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 54/06

    Proxyserversystem

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Nach Überzeugung des Senats sind diese Erwägungen auch im vorliegenden Fall zu berücksichtigen (vgl. BGH - Walzenformgebungsmaschine - GRUR 2010, 950; BGH - Proxyserversystem - GRUR 2010, 709).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83

    Acrylfasern

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Denn ein in sich widersprüchlicher Anspruch, der dem Erfordernis des § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG nicht entspricht, ist nach Überzeugung des Senats unzulässig (vgl. hierzu BGH - Acrylfasern - GRUR 1985, 31 zur Frage der Zulässigkeit von Ansprüchen).
  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Demgemäß sind Patentansprüche im Interesse einer eindeutigen Abgrenzung des Schutzbegehrens so genau wie möglich zu formulieren (vgl. BGH - Farbbildröhre - GRUR 1979, 461, 462, 2.d) und das, wofür Schutz begehrt wird, ist sorgfältig in den Merkmalen des Patentanspruchs niederzulegen (vgl. BGH - Batteriekastenschnur - GRUR 1989, 903, 905, III. 2.).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
    Soweit teilweise in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in Erteilungsbeschwerdeverfahren in vergleichbaren Fällen eine Auslegung der angemeldeten unklaren Patentansprüche unter Heranziehung der Beschreibung und dem Verweis auf die Rechtsprechung des BGH (vgl. z. B. BGH - Momentanpol II - GRUR 2008, 887; Spannschraube - GRUR 1999, 909) vorgenommen wurde, ist dabei nach Auffassung des Senats nicht berücksichtigt worden, dass sich die dort zitierte Rechtsprechung des BGH durchgängig und ausschließlich auf Verfahren nach der Patenterteilung bezieht.
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

  • BPatG, 24.06.2015 - 15 W (pat) 9/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Polyurethanschaum" - zum Prüfungsverfahren -

    Teilweise wird, wie auch von der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes im vorliegenden Verfahren vorgetragen, eine Auslegung von § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG vertreten, wonach Patentansprüche gemäß dieser Vorschrift eindeutig und unmissverständlich und damit so formuliert sein müssen, dass ihr Inhalt aus sich heraus verständlich ist (so z. B. 21. Senat, Beschl. vom 22. Mai 2014, Az. 21 W (pat) 13/10 - Elektrochemischer Energiespeicher).
  • BPatG, 29.10.2014 - 15 W (pat) 9/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Polyurethanschaum zur thermalen Isolation bei

    Teilweise wird vertreten, dass Patentansprüche gemäß dieser Vorschrift eindeutig und unmissverständlich und damit so formuliert sein müssen, dass ihr Inhalt aus sich heraus verständlich ist (vgl. BPatG, 21. Sen., vom 22. Mai 2014 (21 W (pat) 13/10) - Elektrochemischer Energiespeicher).
  • BPatG, 12.01.2015 - 21 W (pat) 81/09

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Betrieb einer Einrichtung zur Ansteuerung

    Zwar kann der Fachmann zum allgemeinen Verständnis abstrakt formulierter Begriffe im Einzelfall die Ausführungen in der Beschreibung heranziehen, dies findet aber jedenfalls da seine Grenze, wo die Formulierungen im angemeldeten Patentanspruch deutliche Widersprüche aufweisen (vgl. BPatG, 21 W (pat) 13/10, Beschluss vom 22. Mai 2014).
  • BPatG, 18.12.2017 - 8 W (pat) 28/15
    Die in der Rechtsprechung streitige Frage (vgl. z.B.: BPatG, Beschl. v. 15.12.2014, 11 W (pat) 32/13 - Gargerät; BPatG Beschl. v. 22.05.2014; 21 W (pat) 13/10 - Elektrochemischer Energiespeicher), ob die Zurückweisung einer Patentanmeldung nach § 48 PatG basierend auf § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG mit fehlender "Klarheit" begründet werden kann, braucht vorliegend jedoch nicht entschieden zu werden, denn auch soweit in der Rechtsprechung entsprechend Art. 84 S. 2 EPÜ fehlende Klarheit von Patentansprüchen als weiterer Zurückweisungsgrund angesehen wird, sind diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt, da in den Patentansprüchen hinreichend deutlich und klar angegeben ist, was unter Schutz gestellt werden soll (vgl. dazu Schulte, PatG, 9. Aufl., § 34 Rn. 21ff.).
  • BPatG, 15.12.2016 - 8 W (pat) 31/13
    Die in der Rechtsprechung streitige Frage (vgl. z.B.: BPatG, Beschl. v. 15.12.2014, 11 W (pat) 32/13 - Gargerät; BPatG Beschl. v. 22.05.2014; 21 W (pat) 13/10 - Elektrochemischer Energiespeicher), ob die Zurückweisung einer Patentanmeldung nach § 48 PatG basierend auf § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG mit fehlender "Klarheit" begründet werden kann, braucht vorliegend jedoch nicht entschieden zu werden, denn auch soweit in der Rechtsprechung entsprechend Art. 84 S. 2 EPÜ fehlende Klarheit von Patentansprüchen als weiterer Zurückweisungsgrund angesehen wird, sind diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt, da in den Patentansprüchen hinreichend deutlich und klar angegeben ist, was unter Schutz gestellt werden soll (vgl. dazu Schulte, PatG, 9. Aufl., § 34 Rn. 21ff.).
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