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   BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12   

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https://dejure.org/2014,13657
BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12 (https://dejure.org/2014,13657)
BPatG, Entscheidung vom 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12 (https://dejure.org/2014,13657)
BPatG, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 30 W (pat) 526/12 (https://dejure.org/2014,13657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 33 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Gelber Sartorius-Bogen (Positionsmarke)" - zur Wiedergabe bzw. grafischen Darstellung einer Positionsmarke - eindeutige Wiedergabe - Aufhebung des Beschlusses der Markenstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine hinreichende Klassifizierung einer Marke bei Anmeldung für die Klassen 7, 9, 10 und 11

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gelber Sartorius-Bogen (Positionsmarke)" - zur Wiedergabe bzw. grafischen Darstellung einer Positionsmarke - eindeutige Wiedergabe - Aufhebung des Beschlusses der Markenstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gelber Sartorius-Bogen (Positionsmarke)" - zur Wiedergabe bzw. grafischen Darstellung einer Positionsmarke - eindeutige Wiedergabe - Aufhebung des Beschlusses der Markenstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 26.06.2009 - 29 W (pat) 19/08
    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12
    Verwiesen werde insbesondere auf die Entscheidung BPatG 29 W (pat) 19/08 - Schultütenspitze.

    In dem der Entscheidung BPatG 29 W (pat) 19/08 - Schultütenspitze zugrundeliegenden Fall, auf den sich die Markenstelle in ihrer Beanstandung gestützt hat, ergab sich weder die absolute noch die relative Größe der dortigen Positionsmarke aus der Markendarstellung (und der ursprünglichen Beschreibung), da auf dieser - anders als im vorliegenden Fall - die Dimensionen des Bezugsobjekts wegen dessen nur teilweiser Abbildung nicht erkennbar waren.

  • BPatG, 13.10.1999 - 28 W (pat) 66/98
    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12
    Bei einer "Positionsmarke" soll das fragliche Zeichen auf einem bestimmten Warenteil an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sein (BPatG GRUR 1998, 390, 391 - Roter Streifen im Schuhabsatz; GRUR 1998, 819, 820 - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; 28 W (pat) 66/98; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 3 Rn. 70), wobei zwischen dem Zeichen und der Ware ein farblicher Kontrast bestehen muss (BPatGE 42, 7-12 - Blaue Linie auf Rohr).
  • BPatG, 14.10.1997 - 27 W (pat) 140/96

    Markenschutz für einen im Absatz eines Herrenschuhes angeordneten roten Streifen;

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12
    Bei einer "Positionsmarke" soll das fragliche Zeichen auf einem bestimmten Warenteil an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sein (BPatG GRUR 1998, 390, 391 - Roter Streifen im Schuhabsatz; GRUR 1998, 819, 820 - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; 28 W (pat) 66/98; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 3 Rn. 70), wobei zwischen dem Zeichen und der Ware ein farblicher Kontrast bestehen muss (BPatGE 42, 7-12 - Blaue Linie auf Rohr).
  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft eines zur Eintragung als Marke für

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12
    Bei einer "Positionsmarke" soll das fragliche Zeichen auf einem bestimmten Warenteil an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sein (BPatG GRUR 1998, 390, 391 - Roter Streifen im Schuhabsatz; GRUR 1998, 819, 820 - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; 28 W (pat) 66/98; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 3 Rn. 70), wobei zwischen dem Zeichen und der Ware ein farblicher Kontrast bestehen muss (BPatGE 42, 7-12 - Blaue Linie auf Rohr).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Auszug aus BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12
    Die Marke muss so klar und eindeutig klargestellt sein, dass eine genaue Identifizierung und Bestimmung des Schutzgegenstands möglich ist und nachträgliche Änderungen zweifelsfrei ausgeschlossen sind (BGH GRUR 2004, 502, Rn. 13 - Gabelstapler II; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 32 Rn. 11).
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