Rechtsprechung
BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,25282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
- BPatG, 14.12.2004 - 27 W (pat) 231/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01
Donline / T-Online
Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
Diese Verwechslungsgefahr ist unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen, wobei von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Produktidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auszugehen ist, dergestalt, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Produkte (Waren und Dienstleistungen) oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kinder; GRUR 2004, 239 - DONLINE, jeweils m.w.Nachw.). - BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
Auch ohne im einzelnen die Unterschiede der Artikel in den verschiedenen romanischen Sprachen zu kennen, werden erhebliche Teile des Verkehrs jedenfalls in dem "el" der jüngeren Marke einen solchen Artikel erkennen und ihre Aufmerksamkeit dem originellen Markenwort "diablo" zuwenden, welches hier das eigentliche Kennzeichen darstellt (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 213/01 - Mysteria/Le Mystère; HABM R 076/01-2- MERIDIANI/ te Meridien; 32 W (pat) 269/99 - PUMP/The Pump; HABM R0040/00-3 - CASTILLO/El Castillo (PAVIS)). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
Hier handelt es sich aber eher um eine Vertriebsgemeinsamkeit zum Zwecke der Verkaufsförderung, bei welcher der Warenähnlichkeitsbereich grundsätzlich unberührt bleibt, weil der Verkehr insofern nicht ohne weiteres davon ausgeht, die betreffenden Waren seien demselben Hersteller zuzuordnen (vgl BGH WRP 2004, 909 - Ferrari-Pferd).
- BPatG, 09.10.2002 - 32 W (pat) 269/99
Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
Auch ohne im einzelnen die Unterschiede der Artikel in den verschiedenen romanischen Sprachen zu kennen, werden erhebliche Teile des Verkehrs jedenfalls in dem "el" der jüngeren Marke einen solchen Artikel erkennen und ihre Aufmerksamkeit dem originellen Markenwort "diablo" zuwenden, welches hier das eigentliche Kennzeichen darstellt (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 213/01 - Mysteria/Le Mystère; HABM R 076/01-2- MERIDIANI/ te Meridien; 32 W (pat) 269/99 - PUMP/The Pump; HABM R0040/00-3 - CASTILLO/El Castillo (PAVIS)). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01
"Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname
Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
Diese Verwechslungsgefahr ist unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen, wobei von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Produktidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke auszugehen ist, dergestalt, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Produkte (Waren und Dienstleistungen) oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kinder; GRUR 2004, 239 - DONLINE, jeweils m.w.Nachw.). - BPatG, 29.05.2002 - 27 W (pat) 226/00
Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
Was die Ähnlichkeit der Waren angeht, so besteht zwischen den "Schuhwaren" der angegriffenen Mrke einerseits und den "Bekleidungsstücken" der Widerspruchsmarke andererseits jedenfalls eine an der oberen Grenze liegende mittlere Ähnlichkeit (vgl auch 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; LG Düsseldorf … - BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
Was die Ähnlichkeit der Waren angeht, so besteht zwischen den "Schuhwaren" der angegriffenen Mrke einerseits und den "Bekleidungsstücken" der Widerspruchsmarke andererseits jedenfalls eine an der oberen Grenze liegende mittlere Ähnlichkeit (vgl auch 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; LG Düsseldorf …
- BPatG, 20.09.2005 - 27 W (pat) 106/04 Zwischen den sich weiterhin gegenüberstehenden "Schuhwaren" der angegriffenen Marke und den "Bekleidungsstücken" der Widerspruchsmarke besteht in ständiger Rechtsprechung des Senats jedenfalls eine an der oberen Grenze liegende mittlere Ähnlichkeit (vgl Beschl des Senats v 11. Dezember 2001, 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS, Beschl des Senats v 22. Juni 2004 27 W (pat) 231/02 - EL DIABLO/DIAVOLO, veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
- BPatG, 18.07.2005 - 27 W (pat) 230/04 Zwischen den sich gegenüberstehenden "Schuhwaren" der angegriffenen Marke und den "Bekleidungsstücken" der Widerspruchsmarke besteht jedenfalls eine an der oberen Grenze liegende mittlere Ähnlichkeit (vgl. auch 27 W (pat) 246/00 -BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS, 27 W (pat) 231/02 - EL DIABLO/DIAVOLO, veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
- BPatG, 31.05.2005 - 27 W (pat) 406/03 Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken ist als durchschnittlich anzusehen, insbesondere sind keine stärkenden oder schwächenden Umstände vorgetragen oder sonst ersichtlich (so auch BPatG, 27 W (pat) 231/02, Beschl. v. 22.6.2004 - DIAVOLO ./. El Diablo; veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).