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   BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 17/04   

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https://dejure.org/2004,25821
BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 17/04 (https://dejure.org/2004,25821)
BPatG, Entscheidung vom 22.06.2004 - 33 W (pat) 17/04 (https://dejure.org/2004,25821)
BPatG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 33 W (pat) 17/04 (https://dejure.org/2004,25821)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 17/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (stRspr vgl BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 17/04
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (stRspr BGH aaO - OMEPRAZOK; BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 17/04
    Es kann dahinstehen, ob diese Grundsätze der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Erlass der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs "Farbe Orange" (MarkenR 2003, 227 ff) in Zukunft in vollem Umfang weiter aufrecht erhalten werden können.
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