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BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 5/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
Kein Markenschutz für die Bezeichnung "Lotuspflege” für die "Reinigung und Pflege von Kraftfahrzeugen”
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01
"Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine …
Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 5/08
Bei dieser erforderlichen markenrechtlichen Sichtweise kann sich der Kreis lexikalisch möglicher Begriffsgehalte auf eine im Vordergrund stehenden Sinngehalt reduzieren (BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein). - BPatG, 24.01.2001 - 28 W (pat) 234/00
Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 5/08
Diesbezüglich hat bereits der 28. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 24. Januar 2001 -28 W (pat) 234/00 (veröffentlicht bei PAVIS PROMA) in Bezug auf Lacke, Rostschutzmittel und andere Oberflächenbehandlungsmittel folgendes festgestellt:. - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 5/08
Insoweit bedarf es insbesondere keines lexikalischen oder sonstigen Nachweises, dass und in welchem Umfang die angemeldete Marke im Verkehr als beschreibende Angabe bereits bekannt ist oder verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 38 - BIOMILD). - BPatG, 19.04.2005 - 24 W (pat) 86/04
Auszug aus BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 5/08
Weiterhin hat der 24. Senat mit Beschluss vom 19. April 2005 - 24 W (pat) 086/04 (veröffentlicht bei PAVIS-PROMA) im Zusammenhang mit der Zurückweisung der Marke "Lotus-Protect" für u. a. die Waren "Reinigungsmittel für Metall, Glas, emailliertes Blech, Holz, Kunststoff, Porzellan, Kork, Leder und Textilien; Putzund Poliermittel" festgestellt, dass sich diese Bezeichnung die Wareneigenschaften schlagwortartig beschreibe und sich die Verkürzung der sprachlich exakteren Ausdrücke "Lotus-Effekt-Schutz" oder "Schutz durch den LotusEffekt"auf "Lotus-Schutz" bzw. Lotus-Protect" als griffige Sachangabe anbiete und folglich entsprechend verkürzte Sachangaben gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung als Marke ausgeschlossen seien.