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   BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11   

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BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11 (https://dejure.org/2012,27470)
BPatG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11 (https://dejure.org/2012,27470)
BPatG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 26 W (pat) 27/11 (https://dejure.org/2012,27470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "TISCHWELT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "TISCHWELT" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klassen 8, 11, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 28 und 30

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "TISCHWELT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11
    Kann einer Angabe kein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und fehlt es an einem engen sachlichen, beschreibenden Bezug der angemeldeten Angabe zu den Waren und Dienstleistungen und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der angemeldeten Marke die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2001, 162, 163  - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke kommt nur in Betracht, wenn es diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Nr. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehenden Bestimmung weist ein Zeichen auf, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehenden Bestimmung weist ein Zeichen auf, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zu Gunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (EuGH GRUR 2008, 608, 610, Nr. 59 -  EUROHYPO).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 27/11
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke kommt nur in Betracht, wenn es diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Nr. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
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