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BPatG, 22.09.2010 - 33 W (pat) 53/08 |
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- Bundespatentgericht
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§ 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Thermoroll" - keine Bösgläubigkeit
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Thermoroll" - keine Bösgläubigkeit
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Thermoroll" - keine Bösgläubigkeit None
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Thermoroll" - keine Bösgläubigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06
Thermoroll
Auszug aus BPatG, 22.09.2010 - 33 W (pat) 53/08
Auch nach Erlass der Entscheidung BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll könnten die Antragstellerinnen einen schutzwürdigen Besitzstand aus der Marke "Termorol" herleiten, denn die Anmelderin habe in Kenntnis eines solchen Besitzstands ohne rechtfertigenden Grund eine verwechselbar ähnliche Marke angemeldet.Ergänzend zu ihrem erstinstanzlichen Vorbringen, das sie in der mündlichen Verhandlung vertieft hat, verweist die Markeninhaberin auf die in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen den gleichen Beteiligten ergangene Entscheidung BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll.
Dies haben nicht nur die Markenabteilung im angefochtenen Beschluss und das LG Mannheim im Aussetzungsbeschluss vom 21. April 2006 sondern nunmehr auch der Bundesgerichtshof festgestellt (GRUR 2009, 888 - Thermoroll).
Es handelt sich um eine im Sinne des § 26 Abs. 3 MarkenG andere Marke als die Kennzeichnung "Thermoroll" (vgl. BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll), so dass die Bezeichnung "Thermoroll" nicht vom Gegenstand einer etwaigen Lizenz an der Marke "Termorol" erfasst sein (…vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 30, Rdn. 4, 33) und somit auch die behauptete Kündigung nicht maßgeblich sein konnte.
- BPatG, 16.11.1999 - 27 W (pat) 94/99
Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit des Anmelders
Auszug aus BPatG, 22.09.2010 - 33 W (pat) 53/08
Dazu verweisen die Antragstellerinnen auf die Entscheidung BPatG GRUR 2000, 809 - SSZ, wonach selbst ein nachvertraglich eingeräumtes Weiterbenutzungsrecht nicht zu einer eigenen Markenanmeldung berechtige.Auch aus der Entscheidung BPatG GRUR 2000, 809 - SSZ vermögen die Antragstellerinnen nichts für sich herzuleiten.