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   BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13   

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BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13 (https://dejure.org/2015,28455)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13 (https://dejure.org/2015,28455)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2015 - 29 W (pat) 22/13 (https://dejure.org/2015,28455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Deutsche Manufakturen e. V. (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Unterscheidungskraft bei der Wort-/Bildmarke "Deutsche Manufakturen e. V." ; Antrag auf Löschung einer Marke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Deutsche Manufakturen e. V. (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Deutsche Manufakturen e. V. (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).

    Besteht eine Marke - wie im Streitfall - aus mehreren Elementen, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Gesamtheit der Marke auszugehen (EuGH GRUR 2004, 943 Rn. 28 - Sat.2; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

    Besteht eine Marke - wie im Streitfall - aus mehreren Elementen, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Gesamtheit der Marke auszugehen (EuGH GRUR 2004, 943 Rn. 28 - Sat.2; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).

    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen - anders als der Inhaber der angegriffenen Marke meint - nicht aus, um in Kombination mit einem unmittelbar beschreibenden bzw. nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen die Schutzfähigkeit zu verleihen (BGH GRUR 2014, 1206 Rn. 20 - ; GRUR 2014, 569 Rn. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rn. 18 - grill meister; GRUR 2010, 640 Rn. 17 - hey!; GRUR 2001, 1153 ff. - anti KALK).

  • BPatG, 01.02.2018 - 30 W (pat) 527/17

    Anspruch auf Eintragung der Bezeichnung "PATENTMANUFAKTUR" für Dienstleistungen

    Der moderne Begriff "Manufaktur" im Sinne von "Handfertigung" wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren eingesetzt; gerade in den letzten Jahren hat er eine Renaissance erlebt, so dass sich eine Vielzahl von Betrieben den Titel Manufaktur angeeignet hat (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR; 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 06/10 - Bioteemanufaktur; 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 28 W (pat) 282/96 - MANUFAK- TUR).

    In der weiterhin von der Markenstelle zitierten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts stand - anders als im vorliegenden Fall - immer ein Sachzusammenhang zu "handgefertigten" Waren im Vordergrund, während allenfalls ergänzende, auf derartige Produkte eng bezogene Dienstleistungen zur Rede standen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR; 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 06/10 - Bioteemanufaktur; 28 W (pat) 107/07 - Menü Manufaktur; 28 W (pat) 282/96 - MANUFAKTUR).

  • BPatG, 27.09.2021 - 26 W (pat) 554/18
    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BPatG 29 W (pat) 22/13.
  • BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wacholder (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2008,BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 520/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).
  • BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20
    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 26 W (pat) 57/16 -Wacholder).
  • BPatG, 12.10.2020 - 26 W (pat) 548/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Glowing Collection (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 26 W (pat) 57/16 -Wacholder).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 522/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 521/23
    Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 - Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 - GUSSMANUFAKTUR).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 533/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "STREAM ON" - Unterscheidungskraft -

    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 26 W (pat) 57/16 -Wacholder).
  • BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19

    Ausbildungsoffensive als Markeneintrag nicht möglich

    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; BPatG 26 W (pat) 57/16 - Wacholder).
  • BPatG, 31.10.2016 - 26 W (pat) 519/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "GUSSMANUFAKTUR" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 30.03.2021 - 25 W (pat) 555/20
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