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   BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 541/12   

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BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 541/12 (https://dejure.org/2015,31578)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2015 - 29 W (pat) 541/12 (https://dejure.org/2015,31578)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2015 - 29 W (pat) 541/12 (https://dejure.org/2015,31578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MUC-Consulting/MUC" - zur Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung der Wortmarke "MUC-Consulting" wegen möglicher Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchsmarke "MUC" für Dienstleistungen aus dem Bereich Unternehmensberatung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUC-Consulting/MUC" - zur Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUC-Consulting/MUC" - zur Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 541/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m. w. N.).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64 Rn. 14 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2009, 487 Rn. 32 - Metrobus; GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 541/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m. w. N.).

    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (BGH GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/ Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2008, 909 Rn. 13 - Pantogast; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 541/12
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/ HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; GRUR 2006, 237 Rn. 18 - PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU; GRUR 2009, 484 Rn. 23 - METROBUS; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal; GRUR 2008, 258 Rn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2006, 859 Rn. 16 - Malteserkreuz I; GRUR 2006, 60 Rn. 12 - coccodrillo m. w. N.).

    Maßgebend für die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (BGH GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/ Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2008, 909 Rn. 13 - Pantogast; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal).

  • BPatG, 19.03.2018 - 26 W (pat) 61/14

    Löschung der Wortmarke "MUC" für Dienstleistungen der Klasse 38, 39 wegen

    Dem Kürzel "MUC" in Alleinstellung habe das BPatG eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zuerkannt, da es erst im Kontext mit weiteren Angaben als beschreibend aufgefasst werden könne (29 W (pat) 541/12 - MUC/MUC-Consulting).

    Da diese Marke daher auf einen ganz bestimmten Airportbetreiber hinweist, ist ihr als Widerspruchsmarke im Kollisionsverfahren 29 W (pat) 541/12 - MUC-Consulting/MUC eine normale Kennzeichnungskraft zuerkannt worden.

    c) Da die Wortmarke "MUC" (397 05 270) bereits am 25. Februar 1997 für die F... GmbH eingetragen wurde, ihre Kennzeichnungskraft vom BPatG als normal eingestuft (29 W (pat) 541/12 - MUC/MUC-Consulting) und der IATA-Airline-Code "YM" für Montenegro Airlines als schutzfähig angesehen worden ist (BPatG 29 W (pat) 66/06), kann dem Antragsgegner nicht vorgeworfen werden, dass er im vorliegenden Löschungsverfahren an seiner Marke festgehalten hat.

  • BPatG, 18.10.2017 - 26 W (pat) 61/14
    Dem Kürzel "MUC" in Alleinstellung habe das BPatG eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zuerkannt, da es erst im Kontext mit weiteren Angaben als beschreibend aufgefasst werden könne (29 W (pat) 541/12 - MUC/MUC-Consulting).

    Da diese Marke daher auf einen ganz bestimmten Airportbetreiber hinweist, ist ihr als Widerspruchsmarke im Kollisionsverfahren 29 W (pat) 541/12 - MUC-Consulting/MUC eine normale Kennzeichnungskraft zuerkannt worden.

    c) Da die Wortmarke "MUC" (397 05 270) bereits am 25. Februar 1997 für die F... GmbH eingetragen wurde, ihre Kennzeichnungskraft vom BPatG als normal eingestuft (29 W (pat) 541/12 - MUC/MUC-Consulting) und der IATA-Airline-Code "YM" für Montenegro Airlines als schutzfähig angesehen worden ist (BPatG 29 W (pat) 66/06), kann dem Antragsgegner nicht vorgeworfen werden, dass er im vorliegenden Löschungsverfahren an seiner Marke festgehalten hat.

  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 39/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "360° PSYCHOTHERAPIE (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Die Anmelderin hat Beschwerde eingelegt, mit der sie geltend macht, dass die Markenstelle ihrer Beurteilung nicht nur eine unzulässige zergliedernde Betrachtung der Zeichenbestandteile zugrunde gelegt habe, sondern auch verkannt habe, dass nach der der Entscheidung des BPatG vom 22.09.2015 - Az.: 29 W (pat) 541/12) - MUC/MUC-Consulting-Zeichen, die branchenüblich aus der Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes (z.B. Consulting) und einem vorangestellten eigentlichen Herkunftshinweis bestünden, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis und damit als Marke verstanden würden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Anmelderin in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidung des BPatG vom 22.09.2015 - Az.: 29 W (pat) 541/12 - MUC/MUC-Consulting.

  • BPatG, 10.08.2016 - 27 W (pat) 11/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "X Media Sports/Xmedias" - Dienstleistungsähnlichkeit

    Diese Verkehrskreise begegnen den Dienstleistungen mit einer erhöhten Sorgfalt (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 22.09.2015, 29 W (pat) 541/12 - MUC-Consulting/MUC).
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